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Aktuelle News
Das Oberlandesgericht Celle (OLG) musste klären, wer für einen Schadenverantwortlich ist, der durch eine fehlende Beschilderung an einer Baustelleverursacht wurde. In dem Fall fuhr ein Mann mit seinem Pkw auf der XY-Straßehinter einer Straßenbahn her in einen Baustellenbereich. Dort kam es zu einemUnfall, bei dem das Fahrzeug beschädigt wurde.Nach der behördlichen Verkehrsplanung sollte auf der XY-Straße. vor dem Beginndes ausgekofferten Bereichs ein Streckenposten stehen und eine Schrankenanlagebedienen. Der Posten hätte der Straßenbahn die Durchfahrt gewähren, abergleichzeitig die Weiterfahrt der nachfolgenden Fahrzeuge verhindern sollen. Einsolcher Streckenposten bzw. eine Schranke waren zum Zeitpunkt des Unfalls nichtvorhanden.Das OLG kam zu folgender Entscheidung: „Unterlässt eine von der öffentlichenHand beauftragte private Baufirma eine notwendige Verkehrsregelung zurAbsicherung von Straßenbauarbeiten, die der öffentlichen Grundversorgung dienen,haftet die zuständige (auftraggebende) Behörde für daraus entstehende Schäden.“
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September 2025
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Das Oberlandesgericht Celle hatte in einem Streit um einen Erbschein zuentscheiden. Dabei lag folgender Sachverhalt vor: Eine Frau beantragte nach demTod ihrer Mutter einen Erbschein, um als Alleinerbin ausgewiesen zu werden. Sieberief sich dabei auf ein Testament, machte aber fal-sche Angaben. Sieversicherte eidesstattlich, dass das Testament von der Verstorbenen eigenhän-digverfasst worden sei. In Wirklichkeit hatte jedoch die Tochter das Testamentgeschrieben und die Mutter nur ihre Unterschrift daruntergesetzt.Da ein Testament grundsätzlich eigenhändig – also vollständig handschriftlich –vom Erblasser verfasst oder notariell beurkundet werden muss, war das Dokumentunwirksam. Es griff daher die gesetzliche Erbfolge, sodass die Antragstellerinsich das Erbe mit ihren Geschwistern teilen muss-te.Im Erbscheinverfahren vor dem Amtsgericht wurden die falschen Angaben aufgeklärtund die Geschwister hatten Anwälte beauftragt, um gegen den unberechtigtenAntrag vorzugehen. Nun verlangten zwei Schwestern die Erstattung derAnwaltskosten. Das Oberlandesgericht Celle gab ihnen recht.
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September 2025
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob einUnternehmer, der im Rahmen eines Fernabsatzvertrags mit Verbrauchern von dergesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung abweicht, in seiner eigenenWiderrufsbelehrung – neben der Angabe von Postanschrift und E-Mail-Adresse –auch seine Telefonnummer angeben muss. Von dieser Frage hängt in denStreitfällen ab, ob eine Widerrufsfrist von 14 Tagen ab Erhalt der Ware giltoder das Widerrufsrecht erst nach 12 Monaten und 14 Tagen nach dem Beginn dergesetzlichen Widerrufsfrist erloschen ist.Nach Auffassung des BGH ist die Angabe der Telefonnummer in einem solchen Fallnicht erforderlich, wenn der Unternehmer – wie hier – in der Widerrufsbelehrungbereits seine Postanschrift und E-Mail-Adresse angibt und die Telefonnummeraußerdem ohne Weiteres auf seiner Internetseite zugänglich ist.Für eine schnelle und effektive Kontaktaufnahme sei es nicht zwingenderforderlich, dass zusätzlich zur Post- und E-Mail-Adresse auch dieTelefonnummer in der Widerrufsbelehrung selbst aufgeführt werde. Nach Auffassungdes Gerichts beeinträchtigt die fehlende Angabe der Telefonnummer nicht dieFähigkeit des Verbrauchers, sein Widerrufsrecht innerhalb der 14-tägigen Fristwirksam auszuüben.Ferner stellte der BGH in einem anderen Urteil klar, dass die Widerrufsfristauch dann wirksam in Gang gesetzt wird, wenn der Unternehmer den Verbraucherzwar darüber belehrt, dass er die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragenhat, jedoch keine – auch nicht schätzungsweise – Angabe zur Höhe dieser Kostenmacht.
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September 2025
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Sichtbare Tattoos werden im Arbeitsleben immer normaler. Es stellt sich damitaber zunehmend die Frage, wer eigentlich das finanzielle Risiko trägt, wenn beimStechen des Tattoos nicht alles glatt verläuft. In einem vomLandesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (LAG) entschiedenen Fall ließ sich eineArbeitnehmerin am Unterarm tätowieren. In der Folge entzündete sich dietätowierte Stelle und sie wurde daraufhin für mehrere Tage krankgeschrieben. DieArbeitgeberin lehnte jedoch die Entgeltfortzahlung für diesen Zeitraum ab.Die LAG-Richter entschieden, dass nach einer Tätowierung damit gerechnet werdenmuss, dass sich die tätowierte Hautstelle entzündet. Diese Komplikation wird beiEinwilligung in die Tätowierung billigend in Kauf genommen. Führt dieseKomplikation zur Arbeitsunfähigkeit, besteht kein Anspruch aufEntgeltfortzahlung im Krankheitsfall, da den Arbeitnehmer ein Verschulden an derArbeitsunfähigkeit trifft.
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September 2025
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Grundsätzlich kann ein Mieter der Kündigung seines Vermieters widersprechen undverlangen, dass das Mietverhältnis fortgesetzt wird, wenn das Ende desMietverhältnisses für ihn selbst, für seine Familie oder für eine andere imHaushalt lebende Person eine besondere Härte darstellen würde – und diese Härte,auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Vermieters, nichtzumutbar ist.Die erforderliche ausreichende Schilderung des Sachverhalts durch den Mieter zueiner gesundheitlichen Härte im Sinne der o. g. Regelung kann insbesondere –muss aber nicht stets – durch Vorlage eines (ausführlichen) fachärztlichenAttests untermauert werden.Im Einzelfall kann auch eine ausführliche Stellungnahme eines medizinischqualifizierten Behandlers, der in Bezug auf das geltend gemachte Beschwerdebildfachlich einschlägig ist, geeignet sein, den Vortrag zu stützen – selbst, wenndiese nicht von einem Facharzt stammt. Dabei kommt es auf die konkretenUmstände, insbesondere den konkreten Inhalt des (ausführlichen) Attests an.
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September 2025
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GmbH-Geschäftsführer unterliegen während ihrer Amtszeit umfassendenAuskunftspflichten gegenüber der Gesellschaft bzw. den Gesellschaftern – undzwar bereits kraft Gesetzes, also unabhängig von einer vertraglichen Regelung.Für ein solches Auskunftsverlangen bedarf es weder eines besonderen Interessesnoch eines konkreten Anlasses oder Verdachts. Es genügt das allgemeine,anlasslose Bedürfnis der Gesellschaft, die Geschäftsführertätigkeit zukontrollieren.Diese Verpflichtung endet nicht automatisch mit der Abberufung desGeschäftsführers oder dem Ende des Anstellungsverhältnisses. Vielmehr bestehteine nachvertragliche Auskunftspflicht, soweit dies zur Wahrung berechtigterInformationsinteressen der Gesellschaft erforderlich ist. Ein solches Interesseliegt etwa dann vor, wenn ein begründeter Verdacht auf eine Pflichtverletzungdes Geschäftsführers vorhanden ist – beispielsweise wegen Verstoßes gegen einWettbewerbsverbot – und die Möglichkeit besteht, dass der Gesellschaft hierausAnsprüche entstanden sind. In diesem Fall richtet sich der Auskunftsanspruchnach dem Aufklärungsbedürfnis der Gesellschaft.Auch im Haftungsprozess gegen den ehemaligen Geschäftsführer besteht einberechtigtes Auskunftsinteresse der Gesellschaft. Zwar obliegt demGeschäftsführer grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für einpflichtgemäßes Verhalten, dies entbindet ihn jedoch nicht von seinerAuskunftspflicht. Die Auskunftspflicht wird auch nicht dadurch eingeschränkt,dass der Geschäftsführer mit der verlangten Auskunft eine Pflichtverletzungoffenbaren würde.
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September 2025
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Normalerweise verbringt man in den Ferien eine schöne und unbeschwerte Zeit.Doch auch hier kann es zu schlimmen Vorfällen kommen. So wie im folgenden vomOberlandesgericht Oldenburg entschiedenen Fall. Die Mutter einer sechsjährigenTochter setzte beim ersten Frühstück in der Ferienwohnung Kaffee in derKaffeemaschine auf. Als sie den Kaffee zum Frühstückstisch brachte, löste sichder Henkel und die Kanne kippte nach vorn. Der heiße Kaffee ergoss sich über denOberköper und die Arme ihrer Tochter. Das Mädchen erlitt schwere Verbrennungenund kam mit einem Hubschrauber ins Krankenhaus. Sie trug – voraussichtlichdauerhafte – Narben im Brustbereich davon.Die Familie verlangte von der Vermieterin Schmerzensgeld und Schadensersatz,weil die Kaffeekanne schon bei Übernahme der Ferienwohnung kaputt gewesen sei.Grundsätzlich haftet ein Vermieter sogar ohne jedes eigene Verschulden,allerdings nur für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen. Die Familiekonnte einen solchen Mangel zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht beweisenund der gerichtlich bestellte Sachverständige stellte keine Reparaturspuren ander Kanne fest. Somit hatte die Familie gegenüber der Vermieterin keineAnsprüche.Die Vermieterin haftet auch nicht wegen eines möglichen Verschuldens, denn esließ sich nicht mehr klären, in wessen Verantwortungsbereich die Schadensursachefiel. Die Glaskanne war zunächst noch funktionstüchtig gewesen, als die Mutterdamit das kalte Wasser in die Maschine füllte. Der Bruch war also erst danacherfolgt. Es konnte auch nicht festgestellt werden, dass der Vermieterin etwaigeVorschäden hätten auffallen müssen. Sie musste auch nicht die Kanne aufversteckte Schäden untersuchen.
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September 2025
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In einem Verfahren hatte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf über dieWirksamkeit einer Probezeitkündigung zu entscheiden, die im Widerspruch zu einerzuvor erklärten Übernahmezusage durch den Arbeitgeber stand.Ein Arbeitnehmer war seit dem 15.6.2023 bei einem Unternehmen tätig. ImArbeitsvertrag war eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart. Im November 2023erhielt der direkte Vorgesetzte des Arbeitnehmers – zugleich Prokurist undAbteilungsleiter – von der Personalabteilung die Anfrage, ob der Arbeitnehmermit Blick auf das bevorstehende Ende der Probezeit übernommen werden solle.Unstreitig erklärte er hierzu: „Das tun wir natürlich.“ Trotz dieser Zusageerhielt der Arbeitnehmer am 8.12.2023 eine ordentliche Kündigung zum 22.12.2023,hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.Erklärt der direkte Vorgesetzte einem Arbeitnehmer, der sich noch innerhalb dersechsmonatigen Probe- und Wartezeit befindet, kurz vor Ablauf dieser Frist, dasser „natürlich“ übernommen werde, und kündigt derselbe Vorgesetzte wenige Tagespäter im Namen des Arbeitgebers dennoch ordentlich während der Probezeit, sokann diese Kündigung treuwidrig und damit unwirksam sein.Dies gilt insbesondere dann, wenn der Vorgesetzte nicht nur Prokurist, sondernauch für Personalentscheidungen in der Abteilung zuständig ist und zwischen derÜbernahmezusage und der Kündigung keine Vorkommnisse vorgefallen sind, die einenSinneswandel nachvollziehbar machen würden. In einem solchen Fall verstößt dieKündigung gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens und ist nach denGrundsätzen von Treu und Glauben rechtsunwirksam.
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September 2025
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Grundsätzlich muss eine Wohnung sowohl dem formellen Baurecht (d.?h. es liegteine gültige Baugenehmigung für die Nutzung als Wohnung vor) als auch demmateriellen Baurecht entsprechen. Letzteres umfasst insbesondereöffentlich-rechtliche Anforderungen wie Brandschutz, Abstandsflächen,Schallschutz, die Stellplatzpflicht und ähnliche Vorschriften.Spricht eine Bauaufsichtsbehörde gegenüber einem Mieter eine Nutzungsuntersagungaus – also ein Verbot, die Wohnung weiterhin zu bewohnen –, weil diese wedergenehmigt ist (formell baurechtswidrig) noch den baulichen Anforderungenentspricht (materiell baurechtswidrig), darf die Untersagung nicht sofortvollziehbar sein.Vielmehr ist dem Mieter regelmäßig eine angemessene Frist zur Räumung zugewähren. Diese Frist soll es ihm ermöglichen, sich auf die Situationeinzustellen und insbesondere Ersatzwohnraum zu finden.Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat hierzu entschieden: „Wird gegenüberdem Mieter einer formell und materiell baurechtswidrigen Wohnung eineNutzungsuntersagung ausgesprochen, so ist eine Befolgungsfrist, die dergesetzlichen Kündigungsfrist des Mieters entspricht, re-gelmäßig angemessen.“Als angemessen gilt dabei in der Regel eine Frist von drei Monaten, wie sie etwafür Wohnraum gilt, der seit weniger als fünf Jahren angemietet ist.
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September 2025
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Ein freier, denkender Mensch bleibt da nicht stehen, wo der Zufall ihn hinstößt.Bernd Heinrich Wilhelm von Kleist; 1777 – 1811, deutscher Dramatiker, Erzähler,Lyriker und Publizist
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September 2025
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Das Nichttragen eines Fahrradhelms kann grundsätzlich ein Mitverschuldenbegründen – allerdings nur, wenn zum Unfallzeitpunkt nach allgemeinerVerkehrsauffassung das Tragen eines Helms zum eigenen Schutz als erforderlichangesehen wurde.Ob eine solche allgemeine Überzeugung vorliegt, lässt sich u. a. anhand vonUmfragen oder statistischen Erhebungen beurteilen. Für das Jahr 2022 war diesnicht der Fall. Nach einer repräsentativen Verkehrsbeobachtung der Bundesanstaltfür Straßenwesen trugen innerorts lediglich 34?% der Fahrer herkömmlicherFahrräder aller Altersgruppen einen Helm. Ein Mitverschulden wegen fehlenderHelmnutzung war daher in einem vom Kammergericht Berlin entschiedenen Fall nichtanzunehmen.Achtung: Im Fall von Pedelecs und E-Bikes könnte ein Gericht bereits heute zueiner anderen Einschätzung gelangen. Denn mittlerweile nutzt die Mehrheit derFahrer dieser Fahrzeugtypen einen Helm.
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August 2025
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In einem vom Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen (OLG) entschiedenen Fallbeantragte ein Witwer beim zuständigen Nachlassgericht die Erteilung einesErbscheins, der ihn als alleinigen und unbeschränkten Erben ausweist. ZurBegründung legte er ein gemeinschaftliches Testament vor, das er und seineverstorbene Ehefrau im Jahr 2021 errichtet hatten. Darin hatten sich dieEheleute gegenseitig als Alleinerben eingesetzt.Dem Antrag widersprachen jedoch die beiden gemeinsamen Töchter und verwiesen aufeine notarielle Vereinbarung aus dem Jahr 2012, da in dieser bereits Regelungenzur Erbfolge getroffen worden waren. Die Ehegatten hatten sich gegenseitig alsVorerben eingesetzt und die beiden Töchter als Nacherben bestimmt. Zugleichverzichteten diese darin ausdrücklich auf ihre Pflichtteilsansprüche.Die Vereinbarung wurde vor einem Notar geschlossen – unter gleichzeitigerAnwesenheit und Mitwirkung beider Eheleute sowie ihrer Töchter. In der Urkundewar zudem ausdrücklich festgehalten, dass es sich bei den getroffenenBestimmungen um vertragsmäßige Verfügungen handelt, also um eine erbvertraglicheRegelung.Die Richter des OLG kamen zu der Entscheidung, dass ein Erbvertrag auch dann alswirksam beurkundet gilt, wenn der Notar nicht direkt auf dem Vertragunterschreibt, sondern seine Unterschrift lediglich auf dem verschlossenenUmschlag leistet, in dem sich das Dokument befindet.
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August 2025
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Eine schuldhafte Mitverursachung eines Unfalls liegt vor, wenn der Fahrer diezulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hat und der Unfall bei Einhaltungder erlaubten Geschwindigkeit entweder hätte vermieden werden können oderzumindest deutlich glimpflicher verlaufen wäre – etwa mit weniger schwerenFolgen oder geringerer Kollision.In einem Fall aus der Praxis war ein Motorradfahrer nachts auf regennasserLandstraße mindestens 85?km/h schnell unterwegs, obwohl lediglich 50?km/herlaubt waren. Er kollidierte mit einem Pkw, der gerade links zur Tankstelleabbog. Der Pkw-Fahrer trug Mitschuld, da er seine Wartepflicht beimLinksabbiegen verletzte. Es ergab sich nun die Frage, ob die überhöhteGeschwindigkeit des Motorradfahrers mitursächlich für den Unfall war.Das Oberlandesgericht Saarbrücken (OLG) stellte fest, dass der Motorradfahrerden Unfall durch den Geschwindigkeitsverstoß schuldhaft mitverursachte – selbstwenn der Pkw-Fahrer gegen seine Wartepflicht verstoßen hatte. EinSachverständiger führte aus, dass bei zulässiger Geschwindigkeit dieAufprallgeschwindigkeit nur etwa 20–25?% der tatsächlichen Kollision betragenhätte. Der Verstoß habe daher auch eine spürbare Auswirkung auf denUnfallverlauf gehabt. Das Mitverschulden des Motorradfahrers beurteilten dieOLG-Richter mit 40 %.
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August 2025
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In einem vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschiedenen Fall schloss einLuftfahrtunternehmen, das Charterflüge anbietet, einen Vertrag mit einemReiseunternehmen. Nach diesem Vertrag führte das Luftfahrtunternehmen anbestimmten Tagen Flüge durch, für die das Reiseunternehmen nach Bezahlung derFlüge Flugscheine an Fluggäste verkaufte. Zwei Fluggäste unternahmen einePauschalreise einschließlich Flug von Teneriffa nach Warschau. Dieser hatte eineAnkunftsverspätung von mehr als 22 Stunden. Der Pauschalreisevertrag wurdezwischen einer dritten Gesellschaft und dem Reiseunternehmen zugunsten dieserFluggäste geschlossen. Die betroffenen Fluggäste verlangten von demLuftfahrtunternehmen eine Ausgleichszahlung nach dem Unionsrecht. DasLuftfahrtunternehmen lehnte diese Ausgleichszahlung ab, da diese Fluggästeseiner Ansicht nach nicht über eine bestätigte und bezahlte Buchung für diesenFlug verfügten und die Kopien der Bordkarten dafür nicht ausreichten.Die Richter des EuGH entschieden zugunsten der Fluggäste. Die Zahlung desPreises der Pauschalreise einschließlich Flug durch einen Dritten schließt denAusgleichsanspruch bei großer Verspätung eines Flugs nicht aus. Eine Bordkartekann ausreichen, um eine bestätigte Buchung für einen Flug nachzuweisen.
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August 2025
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Nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen sind Vermieter berechtigt, dieMiete aufgrund dieser Maßnahmen zu erhöhen. Die jährliche Miete darf um 8 % derfür die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöht werden. Modernisierungsmaßnahmensind u. a. bauliche Veränderungen, durch die in Bezug auf die MietsacheEndenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung).Bei der Beurteilung, ob durch die bauliche Veränderung eine nachhaltigeEinsparung von Endenergie zu erwarten ist, kommt es nicht entscheidend auf dentatsächlichen Energieverbrauch im Gebäude an. Vielmehr kann der Vermieter eineMieterhöhung bereits dann verlangen, wenn zum Zeitpunkt der Abgabe derMieterhöhungserklärung (ex ante) eine allein durch die bauliche Maßnahmeverursachte, messbare und dauerhafte Einsparung von Endenergie zu erwarten war.Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen einerseits die Mieter vor überzogenenMieterhöhungen geschützt werden. Andererseits müssen für die VermieterInvestitionen in energetische Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll und kalkulierbarbleiben. An einem solchen angemessenen Interessenausgleich fehlt es jedoch, wennlediglich auf den tatsächlichen Verbrauch zur Bemessung der Einsparung vonEndenergie abgestellt würde. Denn für den Vermieter besteht grundsätzlich keineMöglichkeit, das Nutzerverhalten der Mieter vor und nach der baulichen Maßnahmezu beeinflussen.
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August 2025
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Es ist nicht schön, aber es kann passieren, dass man während des Urlaubserkrankt. Da stellen sich Fragen: Was passiert mit den Urlaubstagen? Muss eineKrankmeldung erfolgen? Kann trotz Arbeitsunfähigkeit eine Reise angetretenwerden?Krankschreibung während des Urlaubs: Erkrankt ein Arbeitnehmer während seinesUrlaubs, werden die durch ärztliches Attest nachgewiesenen Tage derArbeitsunfähigkeit (AU) nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Voraussetzungist jedoch, dass tatsächlich eine arbeitsunfähige Erkrankung vorliegt – alsoeine Krankheit, die die Ausübung der vertraglich geschuldeten Tätigkeitverhindert. Nicht jede Erkrankung erfüllt diese Voraussetzung.Seit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung (eAU) muss dieAU-Bescheinigung im Inland nicht mehr dem Arbeitgeber vorgelegt, sondern nurgemeldet werden. Die Übermittlung der Daten erfolgt durch die Arztpraxis an dieKrankenkasse, der Arbeitgeber ruft die Information dort ab.Anders bei einer Erkrankung im Ausland, hier gilt das eAU-Verfahren nicht. Esist weiterhin erforderlich, ein ärztliches Attest vor Ort einzuholen. Zudemmüssen der Arbeitgeber und die Krankenkasse unverzüglich informiert werden überden Beginn, die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit und die Adresse amAufenthaltsort. Diese Info erfolgt am besten per Telefon oder E-Mail. Dieentstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber.Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als zunächst angegeben, muss derArbeitnehmer die gesetzliche Krankenkasse entsprechend über die Fortdauerinformieren. Nach der Rückkehr aus dem Ausland ist außerdem die Rückkehr demArbeitgeber und der Krankenkasse unverzüglich mitzuteilen.Ist die Arbeitsunfähigkeit ordnungsgemäß nachgewiesen, besteht Anspruch aufEntgeltfortzahlung. Das während des Urlaubs gezahlte Urlaubsentgelt wirdentsprechend verrechnet oder zurückgezahlt.Reise trotz Arbeitsunfähigkeit: Anders stellt sich die Lage dar, wenn einArbeitnehmer vor Urlaubsantritt arbeitsunfähig erkrankt, der Urlaub aber bereitsgenehmigt wurde. Darf dann trotzdem verreist werden? Grundsätzlich ja, soferndie Reise der Genesung nicht entgegensteht. Entscheidend ist, ob die geplanteReise mit dem Heilungsverlauf vereinbar ist. Hier empfiehlt sich eine ärztlicheBestätigung, dass die Reise der Genesung nicht schadet. Eine frühzeitige undtransparente Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hilft,Missverständnisse zu vermeiden.Achtung: Wer nach Ablauf des genehmigten Urlaubs nicht mehr arbeitsunfähig ist,muss pünktlich zur Arbeit erscheinen. Die wegen Krankheit verlorenen Urlaubstagedürfen nicht einseitig an den Urlaub „angehängt“ werden, sondern sind neu zubeantragen.
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August 2025
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Das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme ist auch bei Wohnbauvorhabengewahrt, die deutlich größer ausfallen und mehr Bewohnern dienen als dasEinfamilienhaus auf dem Nachbargrundstück.Weder eine vermeintlich erdrückende Wirkung noch angeblich unzumutbareEinsichtsmöglichkeiten führen in einem solchen Fall automatisch zu einerVerletzung nachbarlicher Rechte. Maßgeblich ist vielmehr, ob das Vorhaben diebauordnungsrechtlich vorgeschriebene Abstandsflächentiefe einhält. Diese dientgerade dem Schutz nachbarlicher Belange.Wird der vorgeschriebene Abstand gewahrt oder sogar überschritten, liegt i. d.R. kein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot vor – selbst dann nicht, wenn dasneue Gebäude in seiner Dimension deutlich von der Nachbarbebauung abweicht.
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August 2025
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Grundsätzlich sind Arbeitnehmer zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüterund Interessen des Arbeitgebers verpflichtet. Bei der Überlassung einesFahrzeugs ist der Arbeitnehmer u. a. verpflichtet, den Arbeitgeber über Unfälleund auftretende Mängel unverzüglich zu informieren, damit dieser die notwendigenMaßnahmen in die Wege leiten kann (z. B. Mängelbeseitigung, Ausübung vonGewährleistungsansprüchen, Information von Versicherungen). Zu den Pflichten desArbeitnehmers gehört es aber auch, das ihm überlassene Fahrzeug pfleglich zubehandeln und keine Schäden zu verursachen, die über die üblichenGebrauchsspuren hinausgehen.In einem vom Landesarbeitsgericht Köln entschiedenen Fall hatte ein Arbeitnehmereine arbeitsvertragliche Nebenpflicht verletzt, indem er in dem ihm überlassenenFahrzeug rauchte und den Innenraum stark verschmutzte. Eine Begrenzung derHaftung im Rahmen der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung lehnte das Gericht ab,da die Nutzung des Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte demprivaten Lebensbereich zuzuordnen ist.
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August 2025
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Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verjähren die Ansprüche von Reisenden wegenReisemängeln nach 2 Jahren. Die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) haben ineiner Entscheidung geklärt, ob diese Verjährungsfrist auch auf Ansprüche nachder Fluggastrechteverordnung (FluggastrechteVO) zutrifft.Sie kamen dabei zu folgendem Urteil: Ansprüche auf Ausgleichszahlung nach derFluggastrechteVO unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren,wenn der annullierte oder verspätete Flug für den Fluggast Teil einerPauschalreise war. Bereits vor einigen Jahren kam der BGH zu dem Urteil, dasssolche Ansprüche der regulären Verjährungsfrist von 3 Jahren unterliegen, wennder Flug nicht Teil einer Pauschalreise war.
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August 2025
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Die Kunst der Weisheit besteht darin, zu wissen, was man übersehen muss.William James; 1842 – 1910, US-amerikanischer Psychologe und Philosoph
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August 2025
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