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Kündigung – Wegfall des Arbeitsplatzes aufgrund einer unternehmerischenEntscheidung
Eine Kündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn sie beispielsweise durchdringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung desArbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist.Dringende betriebliche Erfordernisse liegen vor, wenn eine unternehmerischeEntscheidung einer Beschäftigungsmöglichkeit die Grundlage entzieht.Das kann auch eine sog. gebundene Unternehmerentscheidung sein, also derArbeitgeber nicht aus eigenem wirtschaftlichen Ermessen, sondern aufgrundäußerer Zwänge eine Maßnahme treffen muss, die zum Wegfall von Arbeitsplätzenführt. In einem solchen Fall ist es erforderlich, wenn zum Zeitpunkt des Zugangsder Kündigung eine vernünftige und betriebswirtschaftliche Betrachtung diePrognose rechtfertigt, dass bis zum Auslaufen der einzuhaltenden Kündigungsfristdas erwartete Ereignis eingetreten ist und der Arbeitnehmer entbehrt werdenkann.In einem vom Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (LAG) entschiedenenFall war bei einem Unternehmen ein Großauftrag weggefallen, sodass sich dieAnzahl der durchschnittlich monatlich zu disponierenden Fahrten von 6.750 auf750 und mithin im Mittelwert auf 25 zu disponierende Fahrten täglich reduzierte.Dementsprechend kam es im Bereich der Disposition zu Kündigungen, die nachAuffassung des LAG auch gerechtfertigt waren.
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