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Falsche Angaben im Erbscheinverfahren
Das Oberlandesgericht Celle hatte in einem Streit um einen Erbschein zuentscheiden. Dabei lag folgender Sachverhalt vor: Eine Frau beantragte nach demTod ihrer Mutter einen Erbschein, um als Alleinerbin ausgewiesen zu werden. Sieberief sich dabei auf ein Testament, machte aber fal-sche Angaben. Sieversicherte eidesstattlich, dass das Testament von der Verstorbenen eigenhän-digverfasst worden sei. In Wirklichkeit hatte jedoch die Tochter das Testamentgeschrieben und die Mutter nur ihre Unterschrift daruntergesetzt.Da ein Testament grundsätzlich eigenhändig – also vollständig handschriftlich –vom Erblasser verfasst oder notariell beurkundet werden muss, war das Dokumentunwirksam. Es griff daher die gesetzliche Erbfolge, sodass die Antragstellerinsich das Erbe mit ihren Geschwistern teilen muss-te.Im Erbscheinverfahren vor dem Amtsgericht wurden die falschen Angaben aufgeklärtund die Geschwister hatten Anwälte beauftragt, um gegen den unberechtigtenAntrag vorzugehen. Nun verlangten zwei Schwestern die Erstattung derAnwaltskosten. Das Oberlandesgericht Celle gab ihnen recht.
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