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Das Nichttragen eines Fahrradhelms kann grundsätzlich ein Mitverschuldenbegründen – allerdings nur, wenn zum Unfallzeitpunkt nach allgemeinerVerkehrsauffassung das Tragen eines Helms zum eigenen Schutz als erforderlichangesehen wurde.Ob eine solche allgemeine Überzeugung vorliegt, lässt sich u. a. anhand vonUmfragen oder statistischen Erhebungen beurteilen. Für das Jahr 2022 war diesnicht der Fall. Nach einer repräsentativen Verkehrsbeobachtung der Bundesanstaltfür Straßenwesen trugen innerorts lediglich 34?% der Fahrer herkömmlicherFahrräder aller Altersgruppen einen Helm. Ein Mitverschulden wegen fehlenderHelmnutzung war daher in einem vom Kammergericht Berlin entschiedenen Fall nichtanzunehmen.Achtung: Im Fall von Pedelecs und E-Bikes könnte ein Gericht bereits heute zueiner anderen Einschätzung gelangen. Denn mittlerweile nutzt die Mehrheit derFahrer dieser Fahrzeugtypen einen Helm.
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August 2025
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In einem vom Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen (OLG) entschiedenen Fallbeantragte ein Witwer beim zuständigen Nachlassgericht die Erteilung einesErbscheins, der ihn als alleinigen und unbeschränkten Erben ausweist. ZurBegründung legte er ein gemeinschaftliches Testament vor, das er und seineverstorbene Ehefrau im Jahr 2021 errichtet hatten. Darin hatten sich dieEheleute gegenseitig als Alleinerben eingesetzt.Dem Antrag widersprachen jedoch die beiden gemeinsamen Töchter und verwiesen aufeine notarielle Vereinbarung aus dem Jahr 2012, da in dieser bereits Regelungenzur Erbfolge getroffen worden waren. Die Ehegatten hatten sich gegenseitig alsVorerben eingesetzt und die beiden Töchter als Nacherben bestimmt. Zugleichverzichteten diese darin ausdrücklich auf ihre Pflichtteilsansprüche.Die Vereinbarung wurde vor einem Notar geschlossen – unter gleichzeitigerAnwesenheit und Mitwirkung beider Eheleute sowie ihrer Töchter. In der Urkundewar zudem ausdrücklich festgehalten, dass es sich bei den getroffenenBestimmungen um vertragsmäßige Verfügungen handelt, also um eine erbvertraglicheRegelung.Die Richter des OLG kamen zu der Entscheidung, dass ein Erbvertrag auch dann alswirksam beurkundet gilt, wenn der Notar nicht direkt auf dem Vertragunterschreibt, sondern seine Unterschrift lediglich auf dem verschlossenenUmschlag leistet, in dem sich das Dokument befindet.
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August 2025
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Eine schuldhafte Mitverursachung eines Unfalls liegt vor, wenn der Fahrer diezulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hat und der Unfall bei Einhaltungder erlaubten Geschwindigkeit entweder hätte vermieden werden können oderzumindest deutlich glimpflicher verlaufen wäre – etwa mit weniger schwerenFolgen oder geringerer Kollision.In einem Fall aus der Praxis war ein Motorradfahrer nachts auf regennasserLandstraße mindestens 85?km/h schnell unterwegs, obwohl lediglich 50?km/herlaubt waren. Er kollidierte mit einem Pkw, der gerade links zur Tankstelleabbog. Der Pkw-Fahrer trug Mitschuld, da er seine Wartepflicht beimLinksabbiegen verletzte. Es ergab sich nun die Frage, ob die überhöhteGeschwindigkeit des Motorradfahrers mitursächlich für den Unfall war.Das Oberlandesgericht Saarbrücken (OLG) stellte fest, dass der Motorradfahrerden Unfall durch den Geschwindigkeitsverstoß schuldhaft mitverursachte – selbstwenn der Pkw-Fahrer gegen seine Wartepflicht verstoßen hatte. EinSachverständiger führte aus, dass bei zulässiger Geschwindigkeit dieAufprallgeschwindigkeit nur etwa 20–25?% der tatsächlichen Kollision betragenhätte. Der Verstoß habe daher auch eine spürbare Auswirkung auf denUnfallverlauf gehabt. Das Mitverschulden des Motorradfahrers beurteilten dieOLG-Richter mit 40 %.
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August 2025
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In einem vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschiedenen Fall schloss einLuftfahrtunternehmen, das Charterflüge anbietet, einen Vertrag mit einemReiseunternehmen. Nach diesem Vertrag führte das Luftfahrtunternehmen anbestimmten Tagen Flüge durch, für die das Reiseunternehmen nach Bezahlung derFlüge Flugscheine an Fluggäste verkaufte. Zwei Fluggäste unternahmen einePauschalreise einschließlich Flug von Teneriffa nach Warschau. Dieser hatte eineAnkunftsverspätung von mehr als 22 Stunden. Der Pauschalreisevertrag wurdezwischen einer dritten Gesellschaft und dem Reiseunternehmen zugunsten dieserFluggäste geschlossen. Die betroffenen Fluggäste verlangten von demLuftfahrtunternehmen eine Ausgleichszahlung nach dem Unionsrecht. DasLuftfahrtunternehmen lehnte diese Ausgleichszahlung ab, da diese Fluggästeseiner Ansicht nach nicht über eine bestätigte und bezahlte Buchung für diesenFlug verfügten und die Kopien der Bordkarten dafür nicht ausreichten.Die Richter des EuGH entschieden zugunsten der Fluggäste. Die Zahlung desPreises der Pauschalreise einschließlich Flug durch einen Dritten schließt denAusgleichsanspruch bei großer Verspätung eines Flugs nicht aus. Eine Bordkartekann ausreichen, um eine bestätigte Buchung für einen Flug nachzuweisen.
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August 2025
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Nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen sind Vermieter berechtigt, dieMiete aufgrund dieser Maßnahmen zu erhöhen. Die jährliche Miete darf um 8 % derfür die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöht werden. Modernisierungsmaßnahmensind u. a. bauliche Veränderungen, durch die in Bezug auf die MietsacheEndenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung).Bei der Beurteilung, ob durch die bauliche Veränderung eine nachhaltigeEinsparung von Endenergie zu erwarten ist, kommt es nicht entscheidend auf dentatsächlichen Energieverbrauch im Gebäude an. Vielmehr kann der Vermieter eineMieterhöhung bereits dann verlangen, wenn zum Zeitpunkt der Abgabe derMieterhöhungserklärung (ex ante) eine allein durch die bauliche Maßnahmeverursachte, messbare und dauerhafte Einsparung von Endenergie zu erwarten war.Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen einerseits die Mieter vor überzogenenMieterhöhungen geschützt werden. Andererseits müssen für die VermieterInvestitionen in energetische Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll und kalkulierbarbleiben. An einem solchen angemessenen Interessenausgleich fehlt es jedoch, wennlediglich auf den tatsächlichen Verbrauch zur Bemessung der Einsparung vonEndenergie abgestellt würde. Denn für den Vermieter besteht grundsätzlich keineMöglichkeit, das Nutzerverhalten der Mieter vor und nach der baulichen Maßnahmezu beeinflussen.
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August 2025
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Es ist nicht schön, aber es kann passieren, dass man während des Urlaubserkrankt. Da stellen sich Fragen: Was passiert mit den Urlaubstagen? Muss eineKrankmeldung erfolgen? Kann trotz Arbeitsunfähigkeit eine Reise angetretenwerden?Krankschreibung während des Urlaubs: Erkrankt ein Arbeitnehmer während seinesUrlaubs, werden die durch ärztliches Attest nachgewiesenen Tage derArbeitsunfähigkeit (AU) nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Voraussetzungist jedoch, dass tatsächlich eine arbeitsunfähige Erkrankung vorliegt – alsoeine Krankheit, die die Ausübung der vertraglich geschuldeten Tätigkeitverhindert. Nicht jede Erkrankung erfüllt diese Voraussetzung.Seit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung (eAU) muss dieAU-Bescheinigung im Inland nicht mehr dem Arbeitgeber vorgelegt, sondern nurgemeldet werden. Die Übermittlung der Daten erfolgt durch die Arztpraxis an dieKrankenkasse, der Arbeitgeber ruft die Information dort ab.Anders bei einer Erkrankung im Ausland, hier gilt das eAU-Verfahren nicht. Esist weiterhin erforderlich, ein ärztliches Attest vor Ort einzuholen. Zudemmüssen der Arbeitgeber und die Krankenkasse unverzüglich informiert werden überden Beginn, die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit und die Adresse amAufenthaltsort. Diese Info erfolgt am besten per Telefon oder E-Mail. Dieentstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber.Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als zunächst angegeben, muss derArbeitnehmer die gesetzliche Krankenkasse entsprechend über die Fortdauerinformieren. Nach der Rückkehr aus dem Ausland ist außerdem die Rückkehr demArbeitgeber und der Krankenkasse unverzüglich mitzuteilen.Ist die Arbeitsunfähigkeit ordnungsgemäß nachgewiesen, besteht Anspruch aufEntgeltfortzahlung. Das während des Urlaubs gezahlte Urlaubsentgelt wirdentsprechend verrechnet oder zurückgezahlt.Reise trotz Arbeitsunfähigkeit: Anders stellt sich die Lage dar, wenn einArbeitnehmer vor Urlaubsantritt arbeitsunfähig erkrankt, der Urlaub aber bereitsgenehmigt wurde. Darf dann trotzdem verreist werden? Grundsätzlich ja, soferndie Reise der Genesung nicht entgegensteht. Entscheidend ist, ob die geplanteReise mit dem Heilungsverlauf vereinbar ist. Hier empfiehlt sich eine ärztlicheBestätigung, dass die Reise der Genesung nicht schadet. Eine frühzeitige undtransparente Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hilft,Missverständnisse zu vermeiden.Achtung: Wer nach Ablauf des genehmigten Urlaubs nicht mehr arbeitsunfähig ist,muss pünktlich zur Arbeit erscheinen. Die wegen Krankheit verlorenen Urlaubstagedürfen nicht einseitig an den Urlaub „angehängt“ werden, sondern sind neu zubeantragen.
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August 2025
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Das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme ist auch bei Wohnbauvorhabengewahrt, die deutlich größer ausfallen und mehr Bewohnern dienen als dasEinfamilienhaus auf dem Nachbargrundstück.Weder eine vermeintlich erdrückende Wirkung noch angeblich unzumutbareEinsichtsmöglichkeiten führen in einem solchen Fall automatisch zu einerVerletzung nachbarlicher Rechte. Maßgeblich ist vielmehr, ob das Vorhaben diebauordnungsrechtlich vorgeschriebene Abstandsflächentiefe einhält. Diese dientgerade dem Schutz nachbarlicher Belange.Wird der vorgeschriebene Abstand gewahrt oder sogar überschritten, liegt i. d.R. kein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot vor – selbst dann nicht, wenn dasneue Gebäude in seiner Dimension deutlich von der Nachbarbebauung abweicht.
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August 2025
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Grundsätzlich sind Arbeitnehmer zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüterund Interessen des Arbeitgebers verpflichtet. Bei der Überlassung einesFahrzeugs ist der Arbeitnehmer u. a. verpflichtet, den Arbeitgeber über Unfälleund auftretende Mängel unverzüglich zu informieren, damit dieser die notwendigenMaßnahmen in die Wege leiten kann (z. B. Mängelbeseitigung, Ausübung vonGewährleistungsansprüchen, Information von Versicherungen). Zu den Pflichten desArbeitnehmers gehört es aber auch, das ihm überlassene Fahrzeug pfleglich zubehandeln und keine Schäden zu verursachen, die über die üblichenGebrauchsspuren hinausgehen.In einem vom Landesarbeitsgericht Köln entschiedenen Fall hatte ein Arbeitnehmereine arbeitsvertragliche Nebenpflicht verletzt, indem er in dem ihm überlassenenFahrzeug rauchte und den Innenraum stark verschmutzte. Eine Begrenzung derHaftung im Rahmen der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung lehnte das Gericht ab,da die Nutzung des Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte demprivaten Lebensbereich zuzuordnen ist.
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August 2025
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Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verjähren die Ansprüche von Reisenden wegenReisemängeln nach 2 Jahren. Die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) haben ineiner Entscheidung geklärt, ob diese Verjährungsfrist auch auf Ansprüche nachder Fluggastrechteverordnung (FluggastrechteVO) zutrifft.Sie kamen dabei zu folgendem Urteil: Ansprüche auf Ausgleichszahlung nach derFluggastrechteVO unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren,wenn der annullierte oder verspätete Flug für den Fluggast Teil einerPauschalreise war. Bereits vor einigen Jahren kam der BGH zu dem Urteil, dasssolche Ansprüche der regulären Verjährungsfrist von 3 Jahren unterliegen, wennder Flug nicht Teil einer Pauschalreise war.
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August 2025
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Die Kunst der Weisheit besteht darin, zu wissen, was man übersehen muss.William James; 1842 – 1910, US-amerikanischer Psychologe und Philosoph
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August 2025
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In einem vom Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (OLG) entschiedenen Fall hatteein Autofahrer Rechtsbeschwerde gegen einen Bußgeldbescheid und ein verhängtesFahrverbot eingelegt. Der Fahrer war wegen fahrlässiger Überschreitung derzulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 86 km/hzu einer Geldbuße von 900 € verurteilt worden, verbunden mit einem dreimonatigenFahrverbot. Er befuhr die A 7 mit 146 km/h. Im Bereich einer LKW-Kontrolle waraus Sicherheitsgründen die Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h reduziert und einÜberholverbot für LKW und Busse angeordnet worden. Der Autofahrer berief sichbei der Beschwerde auf eine „völlig verwirrende Beschilderung“.Das OLG stellte klar, dass die Beschilderung mit einerGeschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h und einem Überholverbot für LKWs undBusse nicht „verwirrend“ ist. Wer Verkehrsschilder nicht versteht oder verstehenwill, handelt vorsätzlich, da er sich bewusst und gewollt gegen dieRechtsordnung stellt. Die Rechtsbeschwerde wurde verworfen.
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Juli 2025
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Einem Unterhaltspflichtigen ist gegenüber seinen minderjährigen Kindern dernotwendige Selbstbehalt auch dann zu belassen, wenn die Wohnkosten den insoweitim Selbstbehalt berücksichtigten Betrag unterschreiten. Denn es unterliegtgrundsätzlich dessen freier Disposition, wie er die ihm zu belassenden, ohnehinknappen Mittel nutzt. Ihm ist es deswegen nicht verwehrt, seine Bedürfnisseanders als in den Unterhaltstabellen vorgesehen zu gewichten und sich z. B. miteiner preiswerteren Wohnung zu begnügen, um zusätzliche Mittel für andere Zweckeeinsetzen zu können.Anders ist es, wenn der Unterhaltspflichtige in einer neuen Lebensgemeinschaftlebt (ehelich oder nichtehelich): Dann kann der Selbstbehalt reduziert werden,weil durch das gemeinsame Wirtschaften regelmäßig Kostenersparnisse entstehen –z. B. bei Miete oder Lebensmitteln. Maßgeblich ist, ob der Unterhaltspflichtigedurch diese Gemeinschaft spürbar günstiger lebt, ohne seinen Lebensstandard zusenken.Das bloße Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft reicht dafür aber nicht aus.Zwar spart man auch hier in der Regel Mietkosten, doch diese Einsparungen gehenhäufig mit Verlusten an Wohnfläche und Komfort einher. Eine pauschale Absenkungdes Selbstbehalts kommt deshalb in solchen Fällen nicht in Betracht.
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Juli 2025
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Werden in einem Wohnhaus tragende Wände entfernt und durch eineStahlträgerkonstruktion ersetzt, muss dies einem potenziellen Käufer derImmobilie ungefragt mitgeteilt werden. Verschweigt der Verkäufer diesen Umstand,stellt dies eine arglistige Täuschung dar, die den Käufer zur Anfechtung desKaufvertrags berechtigt. Dies haben die Richter des PfälzischenOberlandesgerichts Zweibrücken festgestellt.Ein Ehepaar wollte ihr Wohnhaus verkaufen. Sie erzählten dem kaufinteressiertenEhepaar jedoch nicht, dass es vor einigen Jahren ihr Wohnzimmer vergrößert unddazu eine tragende Trennwand im 1. OG des Hauses hatte entfernen lassen. DieDecke wurde nur noch durch zwei Eisenträger gestützt, die direkt auf dasMauerwerk aufgelegt und zusätzlich durch Baustützen gestützt wurden, dieeigentlich nur für den vorübergehenden Gebrauch gedacht sind. DieseTrägerkonstruktion wurde anschließend durch Verblendungen verdeckt und war nichtmehr ohne Weiteres sichtbar. Um einen Nachweis über die Statik hatten sich dieEigentümer im Nachgang nicht bemüht.Als die neuen Eigentümer dann selbst ein paar bauliche Veränderungen durchführenwollten, beauftragten sie u. a. auch einen Statiker. Dieser stellte fest, dassdie Trägerkonstruktion unzulässig und nicht dauerhaft tragfähig sei. Das Ehepaarhat den Kaufvertrag über das Hausgrundstück daraufhin angefochten und dasVerkäuferehepaar erfolgreich auf Rückabwicklung verklagt.
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Juli 2025
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Mit den steigenden Temperaturen im Sommer wird der Schutz von Beschäftigten vorHitze am Arbeitsplatz immer wichtiger. Hohe Temperaturen können dieLeistungsfähigkeit beeinträchtigen und gesundheitliche Risiken mit sich bringen.Arbeitgeber sind daher verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um dieGesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen.Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“ legt dabeifolgende Grenzwerte und Maßnahmen fest:• 26 °C – diese Temperatur sollte in Arbeitsräumen nicht überschrittenwerden. Ist dies aufgrund hoher Außentemperaturen unvermeidbar, müssenSonnenschutzmaßnahmen vorhanden sein.• 30 °C – ab dieser Temperatur sind Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungerforderlich, wie z. B. Bereitstellung von Getränken, Lockerung derKleiderordnung oder Anpassung der Arbeitszeiten.• 35 °C – Räume mit Temperaturen über 35 °C sind ohne zusätzlicheSchutzmaßnahmen wie Luftduschen oder Hitzepausen nicht mehr als Arbeitsräumegeeignet.Mögliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten:• Bereitstellung geeigneter Getränke bei Temperaturen über 26 °C; ab 30 °Cist dies verpflichtend.• Installation von Jalousien, Markisen oder Sonnensegeln, um direkteSonneneinstrahlung zu vermeiden.• Verlagerung der Arbeitszeiten in die kühleren Morgen- oder Abendstunden.• Zusätzliche Wärmequellen, wie z. B. Drucker, sollten möglichst aus denRäumen entfernt werden.• Anpassung evtl. Kleidungsvorschriften, um leichtere und atmungsaktiveKleidung zu ermöglichen.• Zur Kühlung der Arbeitsräume sollten technische Maßnahmen ergriffen werden(z. B. Einsatz von Ventilatoren, Klimaanlagen).Bei Arbeiten im Freien muss der Arbeitgeber besonders auf den Hitzeschutzachten. Bei direkter Sonneneinstrahlung und hohen Temperaturen sindSchattenplätze bereitzustellen, körperlich anstrengende Tätigkeiten möglichst indie kühleren Stunden zu verlegen und ausreichend Trinkwasser bereitzustellen.Beschäftigte müssen durch geeignete Kleidung, Kopfbedeckung undSonnenschutzmittel vor UV-Strahlung geschützt werden. Ab etwa 35 °C darf nurweitergearbeitet werden, wenn wirksame Schutzmaßnahmen, wie zusätzliche Pausenoder Schattenspender vorhanden sind.
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Juli 2025
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Nach dem Kündigungsschutzgesetz sind leitende Angestellte vom Kündigungsschutzausgenommen. Ein ehemaliger Geschäftsführer kann sich jedoch nach seinerAbberufung wieder auf den allgemeinen Kündigungsschutz berufen. Das hat dasHessische Landesarbeitsgericht (LAG) in einem aktuellen Urteil entschieden.Dieser Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: EinEx-Geschäftsführer war seit April 2021 als „Vice President für A“ bei einerGesellschaft angestellt. Auf Grundlage eines einheitlichen Arbeitsvertrags warer zugleich zum Geschäftsführer bestellt worden. Im November 2022 kündigte dieGesellschaft seine Abberufung an, die Anfang Dezember durch die Benennung einesNachfolgers und die Austragung im Handelsregister vollzogen wurde. DerEx-Geschäftsführer wurde anschließend als „Special Project Manager“ geführt,nahm aber faktisch keine Tätigkeit mehr wahr. Kurz nach der Abberufung wurde ihmdie Kündigung ausgesprochen.Das Landesarbeitsgericht Hessen entschied in der Berufung zugunsten desehemaligen Geschäftsführers. Die Kündigung ist unwirksam, da der Arbeitnehmerzum Zeitpunkt ihres Zugangs nicht mehr Geschäftsführer war. Maßgeblich ist dietatsächliche Stellung im Zeitpunkt der Kündigung, nicht die ursprünglicheVertragsform oder der frühere Organstatus.
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Juli 2025
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Grundsätzlich unterliegen Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine abhängigeBeschäftigung liegt vor, wenn persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber besteht,etwa durch Weisungsgebundenheit und Eingliederung in dessen Betriebsabläufe.Diese Merkmale grenzen die abhängige Beschäftigung von einer selbstständigenTätigkeit ab, die durch unternehmerisches Risiko und Entscheidungsfreiheitgeprägt ist.Auch bei GmbH-Geschäftsführern gelten diese Maßstäbe. Entscheidend ist, ob siemaßgeblichen Einfluss auf die Gesellschafterversammlung und damit auf dieGeschicke der Gesellschaft ausüben können.Gesellschafter-Geschäftsführer gelten nur dann als selbstständig, wenn siemindestens 50 % der Gesellschaftsanteile halten oder über eine echte, umfassendeSperrminorität verfügen. Eine bloße Minderheitsbeteiligung reicht nicht aus, essei denn, der Gesellschaftsvertrag sichert eine Mitbestimmung bei allenGesellschafterentscheidungen. Fremdgeschäftsführer (ohne Kapitalbeteiligung)gelten grundsätzlich als abhängig beschäftigt.Zu dieser Problematik lag dem Bundessozialgericht (BSG) folgender Sachverhaltvor: Ein Geschäftsführer war bei einer GmbH tätig, deren Gesellschafter eineHolding-GmbH (50 %) und zwei natürliche Personen (je 25 %) waren. DerGeschäftsführer war Gesellschafter-Geschäftsführer der Holding-GmbH, diewiederum gemeinsam mit seiner Ehefrau geführt wurde. Beide hielten jeweils 50 %der Anteile und waren alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer derHolding-GmbH. Die Deutsche Rentenversicherung stellte im Rahmen einerBetriebsprüfung fest, dass der Geschäftsführer sozialversicherungspflichtigbeschäftigt sei, da er nicht über eine ausreichende Rechtsmacht verfüge, umseine Tätigkeit unabhängig zu gestalten. Ohne ausreichende Rechtsmacht ist derGeschäftsführer in die Gesellschaft eingegliedert und dahersozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das BSG bestätigte die Auffassung derDeutschen Rentenversicherung.
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Juli 2025
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Ein Hostprovider – hier Meta – muss nach einem Hinweis auf einenrechtsverletzenden Post auf der Social-Media-Plattform Facebook auch ohneweitere Hinweise sinngleiche Inhalte sperren. Sinngleich sind etwa Beiträge mitidentischem Text und Bild, aber abweichender Gestaltung (Auflösung,Größe/Zuschnitt, Verwendung von Farbfiltern, Einfassung), bloßer Änderungtypografischer Zeichen oder Hinzufügung von Elementen etwa sog. Captions, welcheden Aussagegehalt nicht verändern, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. in Fortführung der Rechtsprechung zum sog. „Künast-Meme“ und unterBerücksichtigung des zwischenzeitlich in Kraft getretenen Digital Services Act.
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Juli 2025
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Die Richter des Oberlandesgerichts Oldenburg (OLG) hatten die Frage zu klären,ob das Schwimmbad und die Hersteller einer Wasserrutsche für gesundheitlicheSchäden haften, wenn die Rutsche entgegen der Nutzungshinweise falsch verwendetwird.Vor dem Treppenaufgang und im Startbereich einer Wasserrutsche waren jeweils einHinweisschild mit den zulässigen Rutschpositionen sowie an den Rutschen selbstPiktogramme angebracht, mit denen die Rutschhaltung „Kopf voran in Bauchlage“untersagt wurde. Ein Mann rutschte jedoch in Bauchlage, mit dem Kopf und denausgestreckten Armen voran, die Rutsche hinunter. Im Wasser glitt er weiter undprallte mit dem Kopf gegen die Beckenwand. Es wurde dann eineQuerschnittslähmung diagnostiziert. Der Mann verlangte u. a. von derHerstellerin der Wasserrutsche, der Betreiberin des Schwimmbads und denInspektoren der Wasserrutsche Schadensersatz und Schmerzensgeld i. H. v. 335.000€.Das OLG entschied, dass dem Mann ein Schadensersatzanspruch gegenüber derBetreiberin des Schwimmbads und der Herstellerin der Wasserrutsche zusteht. Ermuss sich jedoch ein Mitverschulden in Höhe von 50 % gegenüber der Herstellerinund 40 % gegenüber der Schwimmbadbetreiberin anrechnen lassen, weil er dieHinweisschilder und die Piktogramme zur korrekten Rutschhaltung missachtete.Die Wasserrutsche hätte so konzipiert sein müssen, dass nicht nur beibestimmungsgemäßem Gebrauch, sondern auch bei vorhersehbarem Fehlgebrauch, wiees in Schwimmbädern regelmäßig vorkommt, keine schwersten irreversiblenVerletzungen drohen, so die OLG-Richter. Auch wenn der Mann die Hinweisschildernicht beachtete, durfte er als Benutzer einer Wasserrutsche in einem Spaßbaddavon ausgehen, dass das Rutschende so konzipiert ist, dass ein Aufprall an dergegenüberliegenden Beckenwand auch bei Nutzung der Rutsche in Bauchlageausgeschlossen ist. Ein Hinweisschild und Piktogramme zu verbotenenRutschpraktiken sind keine ausreichende Maßnahme zur Gefahrenabwehr, wennschwerste Verletzungen drohten. Der Gefahr des Kopfanstoßes hätte bereits beiPlanung der Wasserrutsche durch einen größeren Abstand zwischen Beckenrand undRutschende entgegengewirkt werden müssen.
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Juli 2025
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Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.Edmund Burke; 1729 – 1797, irisch-britischer Schriftsteller, Staatsphilosoph undPolitiker
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Juli 2025
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Über eine Hausratversicherung sind Fahrräder und Pedelecs grundsätzlich nurgegen Einbruchdiebstahl abgesichert. Der Diebstahl muss also aus verschlossenenRäumen (z.B. abgeschlossene Garage bzw. Keller) erfolgen. Der Schutz gilt dabeirund um die Uhr, auch während der Nacht. Auch Pedelecs mit einer Motorleistungbis 250 Watt sind mitversichert, da sie rechtlich als Fahrräder gelten.Ist im Mietvertrag die Nutzung eines gemeinschaftlichen, abgeschlossenenFahrradraums vorgesehen, besteht auch die Pflicht, diesen zu nutzen. Aber auchhier sollte das Rad zusätzlich mit einem eigenen Fahrradschloss gesichertwerden, um im Schadensfall keine Probleme mit der Versicherung zu riskieren.Wird ein Fahrrad im öffentlichen Raum, etwa an der Straße oder vor einemGeschäft, gestohlen, handelt es sich um sog. „einfachen Diebstahl“ und dieserist nicht automatisch über die Hausratversicherung abgedeckt. Zudem schränkenmanche Versicherer den Schutz weiter ein. In vielen Tarifen besteht kein vollerVersicherungsschutz zwischen 22 und 6 Uhr – es sei denn, das Fahrrad wurde kurzzuvor noch genutzt, etwa wenn es während eines Besuchs im Kino oder Restaurantabgestellt wurde. Auch hier gilt: Das Fahrrad muss abgeschlossen sein. Ein festmontiertes Rahmenschloss reicht unter Umständen nicht aus, um denVersicherungsschutz zu erhalten.Wer sein Fahrrad auch außerhalb der Wohnung oder des Hauses absichern möchte,kann den Schutz über eine sog. „Fahrradklausel“ in der Hausratversicherungerweitern. Diese Zusatzoption ist beitragspflichtig, lohnt sich aber vor allembei hochwertigen Zweirädern.
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Juni 2025
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