about us
News - Artikel
Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen – Nachweis der Einsparung
Nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen sind Vermieter berechtigt, dieMiete aufgrund dieser Maßnahmen zu erhöhen. Die jährliche Miete darf um 8 % derfür die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöht werden. Modernisierungsmaßnahmensind u. a. bauliche Veränderungen, durch die in Bezug auf die MietsacheEndenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung).Bei der Beurteilung, ob durch die bauliche Veränderung eine nachhaltigeEinsparung von Endenergie zu erwarten ist, kommt es nicht entscheidend auf dentatsächlichen Energieverbrauch im Gebäude an. Vielmehr kann der Vermieter eineMieterhöhung bereits dann verlangen, wenn zum Zeitpunkt der Abgabe derMieterhöhungserklärung (ex ante) eine allein durch die bauliche Maßnahmeverursachte, messbare und dauerhafte Einsparung von Endenergie zu erwarten war.Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen einerseits die Mieter vor überzogenenMieterhöhungen geschützt werden. Andererseits müssen für die VermieterInvestitionen in energetische Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll und kalkulierbarbleiben. An einem solchen angemessenen Interessenausgleich fehlt es jedoch, wennlediglich auf den tatsächlichen Verbrauch zur Bemessung der Einsparung vonEndenergie abgestellt würde. Denn für den Vermieter besteht grundsätzlich keineMöglichkeit, das Nutzerverhalten der Mieter vor und nach der baulichen Maßnahmezu beeinflussen.
News Kategorien