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Prüfpflichten eines Hostproviders

Prüfpflichten eines Hostproviders
Ein Hostprovider – hier Meta – muss nach einem Hinweis auf einenrechtsverletzenden Post auf der Social-Media-Plattform Facebook auch ohneweitere Hinweise sinngleiche Inhalte sperren. Sinngleich sind etwa Beiträge mitidentischem Text und Bild, aber abweichender Gestaltung (Auflösung,Größe/Zuschnitt, Verwendung von Farbfiltern, Einfassung), bloßer Änderungtypografischer Zeichen oder Hinzufügung von Elementen etwa sog. Captions, welcheden Aussagegehalt nicht verändern, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. in Fortführung der Rechtsprechung zum sog. „Künast-Meme“ und unterBerücksichtigung des zwischenzeitlich in Kraft getretenen Digital Services Act.
Juli 2025
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