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Veränderungen an der Statik sind dem Käufer mitzuteilen

Veränderungen an der Statik sind dem Käufer mitzuteilen
Werden in einem Wohnhaus tragende Wände entfernt und durch eineStahlträgerkonstruktion ersetzt, muss dies einem potenziellen Käufer derImmobilie ungefragt mitgeteilt werden. Verschweigt der Verkäufer diesen Umstand,stellt dies eine arglistige Täuschung dar, die den Käufer zur Anfechtung desKaufvertrags berechtigt. Dies haben die Richter des PfälzischenOberlandesgerichts Zweibrücken festgestellt.Ein Ehepaar wollte ihr Wohnhaus verkaufen. Sie erzählten dem kaufinteressiertenEhepaar jedoch nicht, dass es vor einigen Jahren ihr Wohnzimmer vergrößert unddazu eine tragende Trennwand im 1. OG des Hauses hatte entfernen lassen. DieDecke wurde nur noch durch zwei Eisenträger gestützt, die direkt auf dasMauerwerk aufgelegt und zusätzlich durch Baustützen gestützt wurden, dieeigentlich nur für den vorübergehenden Gebrauch gedacht sind. DieseTrägerkonstruktion wurde anschließend durch Verblendungen verdeckt und war nichtmehr ohne Weiteres sichtbar. Um einen Nachweis über die Statik hatten sich dieEigentümer im Nachgang nicht bemüht.Als die neuen Eigentümer dann selbst ein paar bauliche Veränderungen durchführenwollten, beauftragten sie u. a. auch einen Statiker. Dieser stellte fest, dassdie Trägerkonstruktion unzulässig und nicht dauerhaft tragfähig sei. Das Ehepaarhat den Kaufvertrag über das Hausgrundstück daraufhin angefochten und dasVerkäuferehepaar erfolgreich auf Rückabwicklung verklagt.
Juli 2025
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