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Ausgleichszahlung wegen Flugverspätung – Bordkarte als Nachweis einerFlugbuchung
In einem vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschiedenen Fall schloss einLuftfahrtunternehmen, das Charterflüge anbietet, einen Vertrag mit einemReiseunternehmen. Nach diesem Vertrag führte das Luftfahrtunternehmen anbestimmten Tagen Flüge durch, für die das Reiseunternehmen nach Bezahlung derFlüge Flugscheine an Fluggäste verkaufte. Zwei Fluggäste unternahmen einePauschalreise einschließlich Flug von Teneriffa nach Warschau. Dieser hatte eineAnkunftsverspätung von mehr als 22 Stunden. Der Pauschalreisevertrag wurdezwischen einer dritten Gesellschaft und dem Reiseunternehmen zugunsten dieserFluggäste geschlossen. Die betroffenen Fluggäste verlangten von demLuftfahrtunternehmen eine Ausgleichszahlung nach dem Unionsrecht. DasLuftfahrtunternehmen lehnte diese Ausgleichszahlung ab, da diese Fluggästeseiner Ansicht nach nicht über eine bestätigte und bezahlte Buchung für diesenFlug verfügten und die Kopien der Bordkarten dafür nicht ausreichten.Die Richter des EuGH entschieden zugunsten der Fluggäste. Die Zahlung desPreises der Pauschalreise einschließlich Flug durch einen Dritten schließt denAusgleichsanspruch bei großer Verspätung eines Flugs nicht aus. Eine Bordkartekann ausreichen, um eine bestätigte Buchung für einen Flug nachzuweisen.
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