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Arbeitnehmerhaftung – Verschmutzung eines Dienstwagens bei privater Nutzung

Arbeitnehmerhaftung – Verschmutzung eines Dienstwagens bei privater Nutzung
Grundsätzlich sind Arbeitnehmer zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüterund Interessen des Arbeitgebers verpflichtet. Bei der Überlassung einesFahrzeugs ist der Arbeitnehmer u. a. verpflichtet, den Arbeitgeber über Unfälleund auftretende Mängel unverzüglich zu informieren, damit dieser die notwendigenMaßnahmen in die Wege leiten kann (z. B. Mängelbeseitigung, Ausübung vonGewährleistungsansprüchen, Information von Versicherungen). Zu den Pflichten desArbeitnehmers gehört es aber auch, das ihm überlassene Fahrzeug pfleglich zubehandeln und keine Schäden zu verursachen, die über die üblichenGebrauchsspuren hinausgehen.In einem vom Landesarbeitsgericht Köln entschiedenen Fall hatte ein Arbeitnehmereine arbeitsvertragliche Nebenpflicht verletzt, indem er in dem ihm überlassenenFahrzeug rauchte und den Innenraum stark verschmutzte. Eine Begrenzung derHaftung im Rahmen der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung lehnte das Gericht ab,da die Nutzung des Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte demprivaten Lebensbereich zuzuordnen ist.
August 2025
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