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Mithaftung wegen Nichttragen eines Fahrradhelms?

Mithaftung wegen Nichttragen eines Fahrradhelms?
Das Nichttragen eines Fahrradhelms kann grundsätzlich ein Mitverschuldenbegründen – allerdings nur, wenn zum Unfallzeitpunkt nach allgemeinerVerkehrsauffassung das Tragen eines Helms zum eigenen Schutz als erforderlichangesehen wurde.Ob eine solche allgemeine Überzeugung vorliegt, lässt sich u. a. anhand vonUmfragen oder statistischen Erhebungen beurteilen. Für das Jahr 2022 war diesnicht der Fall. Nach einer repräsentativen Verkehrsbeobachtung der Bundesanstaltfür Straßenwesen trugen innerorts lediglich 34?% der Fahrer herkömmlicherFahrräder aller Altersgruppen einen Helm. Ein Mitverschulden wegen fehlenderHelmnutzung war daher in einem vom Kammergericht Berlin entschiedenen Fall nichtanzunehmen.Achtung: Im Fall von Pedelecs und E-Bikes könnte ein Gericht bereits heute zueiner anderen Einschätzung gelangen. Denn mittlerweile nutzt die Mehrheit derFahrer dieser Fahrzeugtypen einen Helm.
August 2025
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