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Fahrverbot wegen Tempoverstoß – Ausrede mit angeblich unklarer Beschilderungscheitert

Fahrverbot wegen Tempoverstoß – Ausrede mit angeblich unklarer Beschilderungscheitert
In einem vom Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (OLG) entschiedenen Fall hatteein Autofahrer Rechtsbeschwerde gegen einen Bußgeldbescheid und ein verhängtesFahrverbot eingelegt. Der Fahrer war wegen fahrlässiger Überschreitung derzulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 86 km/hzu einer Geldbuße von 900 € verurteilt worden, verbunden mit einem dreimonatigenFahrverbot. Er befuhr die A 7 mit 146 km/h. Im Bereich einer LKW-Kontrolle waraus Sicherheitsgründen die Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h reduziert und einÜberholverbot für LKW und Busse angeordnet worden. Der Autofahrer berief sichbei der Beschwerde auf eine „völlig verwirrende Beschilderung“.Das OLG stellte klar, dass die Beschilderung mit einerGeschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h und einem Überholverbot für LKWs undBusse nicht „verwirrend“ ist. Wer Verkehrsschilder nicht versteht oder verstehenwill, handelt vorsätzlich, da er sich bewusst und gewollt gegen dieRechtsordnung stellt. Die Rechtsbeschwerde wurde verworfen.
Juli 2025
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