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Sommerhitze am Arbeitsplatz

Sommerhitze am Arbeitsplatz
Mit den steigenden Temperaturen im Sommer wird der Schutz von Beschäftigten vorHitze am Arbeitsplatz immer wichtiger. Hohe Temperaturen können dieLeistungsfähigkeit beeinträchtigen und gesundheitliche Risiken mit sich bringen.Arbeitgeber sind daher verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um dieGesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen.Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“ legt dabeifolgende Grenzwerte und Maßnahmen fest:• 26 °C – diese Temperatur sollte in Arbeitsräumen nicht überschrittenwerden. Ist dies aufgrund hoher Außentemperaturen unvermeidbar, müssenSonnenschutzmaßnahmen vorhanden sein.• 30 °C – ab dieser Temperatur sind Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungerforderlich, wie z. B. Bereitstellung von Getränken, Lockerung derKleiderordnung oder Anpassung der Arbeitszeiten.• 35 °C – Räume mit Temperaturen über 35 °C sind ohne zusätzlicheSchutzmaßnahmen wie Luftduschen oder Hitzepausen nicht mehr als Arbeitsräumegeeignet.Mögliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten:• Bereitstellung geeigneter Getränke bei Temperaturen über 26 °C; ab 30 °Cist dies verpflichtend.• Installation von Jalousien, Markisen oder Sonnensegeln, um direkteSonneneinstrahlung zu vermeiden.• Verlagerung der Arbeitszeiten in die kühleren Morgen- oder Abendstunden.• Zusätzliche Wärmequellen, wie z. B. Drucker, sollten möglichst aus denRäumen entfernt werden.• Anpassung evtl. Kleidungsvorschriften, um leichtere und atmungsaktiveKleidung zu ermöglichen.• Zur Kühlung der Arbeitsräume sollten technische Maßnahmen ergriffen werden(z. B. Einsatz von Ventilatoren, Klimaanlagen).Bei Arbeiten im Freien muss der Arbeitgeber besonders auf den Hitzeschutzachten. Bei direkter Sonneneinstrahlung und hohen Temperaturen sindSchattenplätze bereitzustellen, körperlich anstrengende Tätigkeiten möglichst indie kühleren Stunden zu verlegen und ausreichend Trinkwasser bereitzustellen.Beschäftigte müssen durch geeignete Kleidung, Kopfbedeckung undSonnenschutzmittel vor UV-Strahlung geschützt werden. Ab etwa 35 °C darf nurweitergearbeitet werden, wenn wirksame Schutzmaßnahmen, wie zusätzliche Pausenoder Schattenspender vorhanden sind.
Juli 2025
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