about us
News - Artikel
Krankschreibung während des Urlaubs – Reise trotz Arbeitsunfähigkeit
Es ist nicht schön, aber es kann passieren, dass man während des Urlaubserkrankt. Da stellen sich Fragen: Was passiert mit den Urlaubstagen? Muss eineKrankmeldung erfolgen? Kann trotz Arbeitsunfähigkeit eine Reise angetretenwerden?Krankschreibung während des Urlaubs: Erkrankt ein Arbeitnehmer während seinesUrlaubs, werden die durch ärztliches Attest nachgewiesenen Tage derArbeitsunfähigkeit (AU) nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Voraussetzungist jedoch, dass tatsächlich eine arbeitsunfähige Erkrankung vorliegt – alsoeine Krankheit, die die Ausübung der vertraglich geschuldeten Tätigkeitverhindert. Nicht jede Erkrankung erfüllt diese Voraussetzung.Seit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung (eAU) muss dieAU-Bescheinigung im Inland nicht mehr dem Arbeitgeber vorgelegt, sondern nurgemeldet werden. Die Übermittlung der Daten erfolgt durch die Arztpraxis an dieKrankenkasse, der Arbeitgeber ruft die Information dort ab.Anders bei einer Erkrankung im Ausland, hier gilt das eAU-Verfahren nicht. Esist weiterhin erforderlich, ein ärztliches Attest vor Ort einzuholen. Zudemmüssen der Arbeitgeber und die Krankenkasse unverzüglich informiert werden überden Beginn, die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit und die Adresse amAufenthaltsort. Diese Info erfolgt am besten per Telefon oder E-Mail. Dieentstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber.Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als zunächst angegeben, muss derArbeitnehmer die gesetzliche Krankenkasse entsprechend über die Fortdauerinformieren. Nach der Rückkehr aus dem Ausland ist außerdem die Rückkehr demArbeitgeber und der Krankenkasse unverzüglich mitzuteilen.Ist die Arbeitsunfähigkeit ordnungsgemäß nachgewiesen, besteht Anspruch aufEntgeltfortzahlung. Das während des Urlaubs gezahlte Urlaubsentgelt wirdentsprechend verrechnet oder zurückgezahlt.Reise trotz Arbeitsunfähigkeit: Anders stellt sich die Lage dar, wenn einArbeitnehmer vor Urlaubsantritt arbeitsunfähig erkrankt, der Urlaub aber bereitsgenehmigt wurde. Darf dann trotzdem verreist werden? Grundsätzlich ja, soferndie Reise der Genesung nicht entgegensteht. Entscheidend ist, ob die geplanteReise mit dem Heilungsverlauf vereinbar ist. Hier empfiehlt sich eine ärztlicheBestätigung, dass die Reise der Genesung nicht schadet. Eine frühzeitige undtransparente Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hilft,Missverständnisse zu vermeiden.Achtung: Wer nach Ablauf des genehmigten Urlaubs nicht mehr arbeitsunfähig ist,muss pünktlich zur Arbeit erscheinen. Die wegen Krankheit verlorenen Urlaubstagedürfen nicht einseitig an den Urlaub „angehängt“ werden, sondern sind neu zubeantragen.
News Kategorien