about us
News - Artikel
Verjährung von Ausgleichsansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verjähren die Ansprüche von Reisenden wegenReisemängeln nach 2 Jahren. Die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) haben ineiner Entscheidung geklärt, ob diese Verjährungsfrist auch auf Ansprüche nachder Fluggastrechteverordnung (FluggastrechteVO) zutrifft.Sie kamen dabei zu folgendem Urteil: Ansprüche auf Ausgleichszahlung nach derFluggastrechteVO unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren,wenn der annullierte oder verspätete Flug für den Fluggast Teil einerPauschalreise war. Bereits vor einigen Jahren kam der BGH zu dem Urteil, dasssolche Ansprüche der regulären Verjährungsfrist von 3 Jahren unterliegen, wennder Flug nicht Teil einer Pauschalreise war.
News Kategorien