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IBAN-Abgleich bei Überweisungen ab Oktober 2025
Viele Betrugsmaschen beruhen darauf, dass Überweisungen scheinbar an denrichtigen Empfänger gehen, in Wahrheit aber auf Konten von Betrügern landen. Derkünftig verpflichtende Abgleich von Empfängername und IBAN soll hier Abhilfeschaffen.Ab dem 9.10.2025 sind Banken und Sparkassen verpflichtet, vor der Freigabe einerSEPA-Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit der eingegebenen IBANabzugleichen. Für nahezu alle Überweisungen in Euro, egal, ob per Online-Bankingoder am Schalter, und auch für Echtzeitüberweisungen gilt diese sogenannteEmpfängerüberprüfung. Dieses Verfahren wird auch als Verification of Payee (VoP)bezeichnet.So läuft die Prüfung ab: * Eingabe von Name und IBAN im Online-Banking (oder Filiale) * Abfrage der Bank bei der Empfängerbank, ob der Name zur IBAN passt (geschieht automatisiert und dauert nur wenige Sekunden) * Es erfolgt eine Rückmeldung (meistens in Form eines Ampelsystems): * Grün (Match): Alles passt, Überweisung kann sicher freigegeben werden. * Gelb (Close Match): Kleine Abweichungen (z.?B. Schreibfehler oder unterschiedliche Schreibweisen). Meist wird der korrekte Name angezeigt. * Rot (No Match): Name und IBAN passen nicht zusammen – Überprüfung dringend empfohlen, ggf. Bankdaten überprüfen oder den Zahlungsempfänger kontaktieren. * Kein Ergebnis: Prüfung war technisch nicht möglich (z.?B. bei Ausfällen) – Überweisung nicht freigeben, Rückfrage erforderlich.Achtung: Wer eine Überweisung trotz Warnung ausführt, haftet selbst. Nur wennder Abgleich zuvor ausdrücklich ergeben hat, dass Name und IBAN übereinstimmen,übernimmt die Bank ab Oktober die Haftung, falls das Geld nicht beim Empfängerankommt.Tipps für die Praxis: Beachtung der korrekten Schreibweise bei derÜberweisungserfassung. Für Unternehmen ist die genaue Datenpflege besonderswichtig, denn die Lieferanten- und Rechnungsdaten müssen identisch mit dem beider Bank hinterlegten Kontoinhaber sein.
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