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Nachbarschaft – beidseitiger Abstandsflächenverstoß
Beim Errichten von Gebäuden – etwa eines Anbaus oder einer Garage – sind auf demeigenen Grundstück bestimmte Mindestabstände zur Grundstücksgrenze einzuhalten.Diese Abstandsflächen sollen u. a. sicherstellen, dass ausreichend Licht undLuft auf die Nachbargrundstücke gelangen und die Privatsphäre gewahrt bleibt.Ein Nachbar kann sich nicht auf die Verletzung abstandsflächenrechtlicherVorschriften berufen, wenn die Bebauung auf seinem Grundstück die erforderlichenAbstandsflächen mindestens in vergleichbarem Umfang selbst nicht einhält.Erforderlich ist eine Bewertung, die die Intensität und die Art der durch denAbstandsflächenverstoß verursachten Beeinträchtigungen berücksichtigt.Anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn der Verstoß gegen dieAbstandsflächenregeln so gravierend ist, dass er – gemessen am Schutzzweck derverletzten Vorschriften – zu untragbaren Zuständen führt, die als Missstandeinzustufen sind.
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