about us

News - Artikel

Kein Schulwechsel allein wegen „leichterem“ Schulweg

Kein Schulwechsel allein wegen „leichterem“ Schulweg
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte sich mit der Frage zu befassen,ob ein Kind ausnahmsweise nicht die zuständige Grundschule besuchen muss,sondern auf Antrag der Eltern einer anderen Grundschule zugewiesen werden kann,weil der Weg zur zuständigen Schule eine „höhere Gefährdungsstufe“ aufweist, alsder Weg zu einer anderen Schule.Ein verkehrstechnisch weniger komplexer oder geringfügig sicherer Schulwegreicht als notwendiger „wichtiger Grund“ nicht aus. Lediglich graduelleUnterschiede in der Gefährlichkeit oder Länge von Schulwegen können diegesetzliche Zuständigkeitsregelung nicht durchbrechen.Ein „wichtiger Grund“ erfordert besondere, gewichtige Umstände, die über dennormalen Schulwegvergleich hinausgehen – etwa gravierende Gefährdungen,gesundheitliche Gründe oder zwingende pädagogische Notwendigkeiten.
Oktober 2025
|
Allgemein
News Kategorien