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Eine schuldhafte Mitverursachung eines Unfalls liegt vor, wenn der Fahrer diezulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hat und der Unfall bei Einhaltungder erlaubten Geschwindigkeit entweder hätte vermieden werden können oderzumindest deutlich glimpflicher verlaufen wäre – etwa mit weniger schwerenFolgen oder geringerer Kollision.In einem Fall aus der Praxis war ein Motorradfahrer nachts auf regennasserLandstraße mindestens 85?km/h schnell unterwegs, obwohl lediglich 50?km/herlaubt waren. Er kollidierte mit einem Pkw, der gerade links zur Tankstelleabbog. Der Pkw-Fahrer trug Mitschuld, da er seine Wartepflicht beimLinksabbiegen verletzte. Es ergab sich nun die Frage, ob die überhöhteGeschwindigkeit des Motorradfahrers mitursächlich für den Unfall war.Das Oberlandesgericht Saarbrücken (OLG) stellte fest, dass der Motorradfahrerden Unfall durch den Geschwindigkeitsverstoß schuldhaft mitverursachte – selbstwenn der Pkw-Fahrer gegen seine Wartepflicht verstoßen hatte. EinSachverständiger führte aus, dass bei zulässiger Geschwindigkeit dieAufprallgeschwindigkeit nur etwa 20–25?% der tatsächlichen Kollision betragenhätte. Der Verstoß habe daher auch eine spürbare Auswirkung auf denUnfallverlauf gehabt. Das Mitverschulden des Motorradfahrers beurteilten dieOLG-Richter mit 40 %.
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August 2025
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Allgemein
In einem vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschiedenen Fall schloss einLuftfahrtunternehmen, das Charterflüge anbietet, einen Vertrag mit einemReiseunternehmen. Nach diesem Vertrag führte das Luftfahrtunternehmen anbestimmten Tagen Flüge durch, für die das Reiseunternehmen nach Bezahlung derFlüge Flugscheine an Fluggäste verkaufte. Zwei Fluggäste unternahmen einePauschalreise einschließlich Flug von Teneriffa nach Warschau. Dieser hatte eineAnkunftsverspätung von mehr als 22 Stunden. Der Pauschalreisevertrag wurdezwischen einer dritten Gesellschaft und dem Reiseunternehmen zugunsten dieserFluggäste geschlossen. Die betroffenen Fluggäste verlangten von demLuftfahrtunternehmen eine Ausgleichszahlung nach dem Unionsrecht. DasLuftfahrtunternehmen lehnte diese Ausgleichszahlung ab, da diese Fluggästeseiner Ansicht nach nicht über eine bestätigte und bezahlte Buchung für diesenFlug verfügten und die Kopien der Bordkarten dafür nicht ausreichten.Die Richter des EuGH entschieden zugunsten der Fluggäste. Die Zahlung desPreises der Pauschalreise einschließlich Flug durch einen Dritten schließt denAusgleichsanspruch bei großer Verspätung eines Flugs nicht aus. Eine Bordkartekann ausreichen, um eine bestätigte Buchung für einen Flug nachzuweisen.
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August 2025
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Allgemein
Nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen sind Vermieter berechtigt, dieMiete aufgrund dieser Maßnahmen zu erhöhen. Die jährliche Miete darf um 8 % derfür die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöht werden. Modernisierungsmaßnahmensind u. a. bauliche Veränderungen, durch die in Bezug auf die MietsacheEndenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung).Bei der Beurteilung, ob durch die bauliche Veränderung eine nachhaltigeEinsparung von Endenergie zu erwarten ist, kommt es nicht entscheidend auf dentatsächlichen Energieverbrauch im Gebäude an. Vielmehr kann der Vermieter eineMieterhöhung bereits dann verlangen, wenn zum Zeitpunkt der Abgabe derMieterhöhungserklärung (ex ante) eine allein durch die bauliche Maßnahmeverursachte, messbare und dauerhafte Einsparung von Endenergie zu erwarten war.Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen einerseits die Mieter vor überzogenenMieterhöhungen geschützt werden. Andererseits müssen für die VermieterInvestitionen in energetische Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll und kalkulierbarbleiben. An einem solchen angemessenen Interessenausgleich fehlt es jedoch, wennlediglich auf den tatsächlichen Verbrauch zur Bemessung der Einsparung vonEndenergie abgestellt würde. Denn für den Vermieter besteht grundsätzlich keineMöglichkeit, das Nutzerverhalten der Mieter vor und nach der baulichen Maßnahmezu beeinflussen.
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August 2025
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Allgemein
Verbraucherpreisindex (2020 = 100)2025121,8 Juni121,8 Mai121,7 April121,2 März120,8 Februar120,3 Januar2024120,5 Dezember119,9 November120,2 Oktober119,7 September119,7 August119,8 JuliÄltere Verbraucherpreisindizes finden Sie im Internet unter:http://www.destatis.de - Konjunkturindikatoren - Verbraucherpreise[https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/Konjunkturindikatoren/Preise/pre110.html]
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August 2025
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Steuerrecht
Es ist nicht schön, aber es kann passieren, dass man während des Urlaubserkrankt. Da stellen sich Fragen: Was passiert mit den Urlaubstagen? Muss eineKrankmeldung erfolgen? Kann trotz Arbeitsunfähigkeit eine Reise angetretenwerden?Krankschreibung während des Urlaubs: Erkrankt ein Arbeitnehmer während seinesUrlaubs, werden die durch ärztliches Attest nachgewiesenen Tage derArbeitsunfähigkeit (AU) nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Voraussetzungist jedoch, dass tatsächlich eine arbeitsunfähige Erkrankung vorliegt – alsoeine Krankheit, die die Ausübung der vertraglich geschuldeten Tätigkeitverhindert. Nicht jede Erkrankung erfüllt diese Voraussetzung.Seit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung (eAU) muss dieAU-Bescheinigung im Inland nicht mehr dem Arbeitgeber vorgelegt, sondern nurgemeldet werden. Die Übermittlung der Daten erfolgt durch die Arztpraxis an dieKrankenkasse, der Arbeitgeber ruft die Information dort ab.Anders bei einer Erkrankung im Ausland, hier gilt das eAU-Verfahren nicht. Esist weiterhin erforderlich, ein ärztliches Attest vor Ort einzuholen. Zudemmüssen der Arbeitgeber und die Krankenkasse unverzüglich informiert werden überden Beginn, die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit und die Adresse amAufenthaltsort. Diese Info erfolgt am besten per Telefon oder E-Mail. Dieentstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber.Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als zunächst angegeben, muss derArbeitnehmer die gesetzliche Krankenkasse entsprechend über die Fortdauerinformieren. Nach der Rückkehr aus dem Ausland ist außerdem die Rückkehr demArbeitgeber und der Krankenkasse unverzüglich mitzuteilen.Ist die Arbeitsunfähigkeit ordnungsgemäß nachgewiesen, besteht Anspruch aufEntgeltfortzahlung. Das während des Urlaubs gezahlte Urlaubsentgelt wirdentsprechend verrechnet oder zurückgezahlt.Reise trotz Arbeitsunfähigkeit: Anders stellt sich die Lage dar, wenn einArbeitnehmer vor Urlaubsantritt arbeitsunfähig erkrankt, der Urlaub aber bereitsgenehmigt wurde. Darf dann trotzdem verreist werden? Grundsätzlich ja, soferndie Reise der Genesung nicht entgegensteht. Entscheidend ist, ob die geplanteReise mit dem Heilungsverlauf vereinbar ist. Hier empfiehlt sich eine ärztlicheBestätigung, dass die Reise der Genesung nicht schadet. Eine frühzeitige undtransparente Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hilft,Missverständnisse zu vermeiden.Achtung: Wer nach Ablauf des genehmigten Urlaubs nicht mehr arbeitsunfähig ist,muss pünktlich zur Arbeit erscheinen. Die wegen Krankheit verlorenen Urlaubstagedürfen nicht einseitig an den Urlaub „angehängt“ werden, sondern sind neu zubeantragen.
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August 2025
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Allgemein
* Verzugszinssatz seit 1.1.2002: (§ 288 BGB) Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern: Basiszinssatz + 5-%-Punkte Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen bis 28.7.2014): Basiszinssatz + 8-%-Punkte Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen ab 29.7.2014): Basiszinssatz + 9-%-Punkte zzgl. 40 € Pauschale * Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB maßgeblich für die Berechnung von Verzugszinsen seit 01.07.2025 = 1,27 % 01.01.2025 - 30.06.2025 = 2,27 % 01.07.2024 - 31.12.2024 = 3,37 % 01.01.2024 - 30.06.2024 = 3,62 % 01.07.2023 - 31.12.2023 = 3,12 % 01.01.2023 - 30.06.2023 = 1,62 % 01.07.2016 - 31.12.2022 = - 0,88 % 01.01.2016 - 30.06.2016 = - 0,83 % 01.07.2015 - 31.12.2015 = - 0,83 % 01.01.2015 - 30.06.2015 = - 0,83 % 01.07.2014 - 31.12.2014 = - 0,73 % 01.01.2014 - 30.06.2014 = - 0,63 % 01.07.2013 - 31.12.2013 = - 0,38 %Ältere Basiszinssätze finden Sie im Internet unter:www.destatis.de - Themen - Konjunkturindikatoren - Verbraucherpreise -Preisindizes im Überblick[https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Konjunkturindikatoren/Preise/pre110.html]Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieses Informationsschreibenserfolgen, können erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden!
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August 2025
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Steuerrecht
Das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme ist auch bei Wohnbauvorhabengewahrt, die deutlich größer ausfallen und mehr Bewohnern dienen als dasEinfamilienhaus auf dem Nachbargrundstück.Weder eine vermeintlich erdrückende Wirkung noch angeblich unzumutbareEinsichtsmöglichkeiten führen in einem solchen Fall automatisch zu einerVerletzung nachbarlicher Rechte. Maßgeblich ist vielmehr, ob das Vorhaben diebauordnungsrechtlich vorgeschriebene Abstandsflächentiefe einhält. Diese dientgerade dem Schutz nachbarlicher Belange.Wird der vorgeschriebene Abstand gewahrt oder sogar überschritten, liegt i. d.R. kein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot vor – selbst dann nicht, wenn dasneue Gebäude in seiner Dimension deutlich von der Nachbarbebauung abweicht.
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August 2025
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Allgemein
Grundsätzlich sind Arbeitnehmer zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüterund Interessen des Arbeitgebers verpflichtet. Bei der Überlassung einesFahrzeugs ist der Arbeitnehmer u. a. verpflichtet, den Arbeitgeber über Unfälleund auftretende Mängel unverzüglich zu informieren, damit dieser die notwendigenMaßnahmen in die Wege leiten kann (z. B. Mängelbeseitigung, Ausübung vonGewährleistungsansprüchen, Information von Versicherungen). Zu den Pflichten desArbeitnehmers gehört es aber auch, das ihm überlassene Fahrzeug pfleglich zubehandeln und keine Schäden zu verursachen, die über die üblichenGebrauchsspuren hinausgehen.In einem vom Landesarbeitsgericht Köln entschiedenen Fall hatte ein Arbeitnehmereine arbeitsvertragliche Nebenpflicht verletzt, indem er in dem ihm überlassenenFahrzeug rauchte und den Innenraum stark verschmutzte. Eine Begrenzung derHaftung im Rahmen der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung lehnte das Gericht ab,da die Nutzung des Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte demprivaten Lebensbereich zuzuordnen ist.
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August 2025
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Allgemein
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verjähren die Ansprüche von Reisenden wegenReisemängeln nach 2 Jahren. Die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) haben ineiner Entscheidung geklärt, ob diese Verjährungsfrist auch auf Ansprüche nachder Fluggastrechteverordnung (FluggastrechteVO) zutrifft.Sie kamen dabei zu folgendem Urteil: Ansprüche auf Ausgleichszahlung nach derFluggastrechteVO unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren,wenn der annullierte oder verspätete Flug für den Fluggast Teil einerPauschalreise war. Bereits vor einigen Jahren kam der BGH zu dem Urteil, dasssolche Ansprüche der regulären Verjährungsfrist von 3 Jahren unterliegen, wennder Flug nicht Teil einer Pauschalreise war.
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August 2025
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Allgemein
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit zwei Schreiben vom 10.3.2025mitgeteilt, dass der Vorläufigkeitsvermerk zur Rentenbesteuerung in neuenSteuerbescheiden entfällt. Ältere Bescheide behalten den Vorläufigkeitsvermerkbis zur endgültigen Klärung weiterer offener Fragen im Steuerbescheid oder aufAntrag des Steuerpflichtigen bzw. dessen Steuerberaters.Viele Jahre wurden Einkommensteuerbescheide mit Rentenbezug vorläufig erlassen,soweit es um die Besteuerung von Leibrenten und anderen Leistungen aus derBasisversorgung ging. Streitpunkt war die verfassungsrechtliche Zulässigkeit derBesteuerung von Renten.Obwohl nach wie vor Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) zu eben dieser Fragezur Entscheidung anstehen, hat das BMF sich zur Streichung desVorläufigkeitsvermerks entschieden. Hintergrund der Entscheidung des BMF sindzwei Entscheidungen des BFH aus dem Jahr 2021, dass eine Rentenbesteuerungrechtmäßig ist. Außerdem hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2023 einentsprechendes Verfahren nicht zur Entscheidung angenommen.Für Steuerpflichtige und ihre Steuerberater bedeutet dies, dass beientsprechenden Sachverhalten wieder ein Einspruch überdacht werden muss. NachAbschluss des noch offenen Verfahrens beim BFH wird die Finanzbehörde über einenetwaigen Einspruch entscheiden.
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August 2025
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Steuerrecht
Die Kunst der Weisheit besteht darin, zu wissen, was man übersehen muss.William James; 1842 – 1910, US-amerikanischer Psychologe und Philosoph
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August 2025
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Allgemein
* Umsatzsteuer (mtl.), 1/11 Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli-Zuschlag (mtl.): 11.8.2025 (Zahlungsschonfrist 14.8.2025) * Gewerbesteuer, Grundsteuer (VZ): 15.8.2025 (sofern kein Feiertag) 18.8.2025 (sofern 15.8. ein Feiertag) * Sozialversicherungsbeiträge: 22.8.2025 (Abgabe der Erklärung - 24 Uhr) (Zahlung 27.8.2025)
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August 2025
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Steuerrecht
Das Finanzgericht Münster hat am 14.5.2025 durch Urteil über die steuerlicheEinordnung eines sog. Container-Leasing-Modells entschieden. Demnach kann dieVermietung oder die Veräußerung tatsächlich nicht existierenderSeefrachtcontainer steuerlich zu sonstigen Einkünften führen und nicht zuEinkünften aus Gewerbebetrieb oder Kapitalvermögen.Grundsätzlich kommen je nach Struktur des Sachverhalts diese drei Einkunftsartenin Frage. Im zu entscheidenden Fall investierte der Kläger in vermeintlich realeHochseecontainer, vermietete sie zurück an die Verkäuferin und sollteschließlich zum Ende der Vermietungsdauer Rückkaufangebote von derursprünglichen Verkäuferin und dann folgenden Mieterin erhalten. Später stelltesich jedoch heraus, dass zwei Drittel der Container nie existiert haben.Der Kläger erklärte in seiner Steuererklärung einen Verlust aus Gewerbebetrieb,und zwar u.a. wegen Sonderabschreibungen der nicht existenten Container. Daszuständige Finanzamt erkannte diese nicht an, sondern nur eine planmäßige AfA.Auch erkannte es nicht auf einen Verlust aus Gewerbebetrieb, sondern nur aussonstigen Einkünften. Dem schloss sich das Gericht an. Demnach wurden sonstigeEinkünfte in Form von Vermietung beweglicher Gegenstände erzielt und zudemprivate Veräußerungsgeschäfte getätigt.Da es noch keine abschließende Entscheidung in einem vergleichbaren Fall durchden Bundesfinanzhof (BFH) gibt, ließ das erstinstanzliche Gericht die Revisionzu. In einem ähnlich gelagerten Fall steht noch eine Entscheidung des BFH an.Ob im vorliegenden Fall bereits Revision beim BFH eingelegt wurde, war zumZeitpunkt des Redaktionsschlusses noch nicht bekannt.Da die Rechtsfrage somit noch nicht höchstrichterlich entschieden ist, solltenbetroffene Steuerpflichtige mit dem Steuerberater besprechen, welches Vorgehensinnvoll ist.
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August 2025
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Steuerrecht
Die Finanzämter in Niedersachsen sind seit dem 1.7.2025 nicht mehr per Telefaxzu erreichen. Der Dienst wurde abgeschaltet, da er zunehmend bedeutungslos wurdeund sehr fehleranfällig war.Auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Steuern finden sichverschiedene Kommunikationswege wie mit den Finanzverwaltungen in Niedersachsenin Kontakt getreten werden kann. Insbesondere über das Onlineportal „MeinELSTER“ können personalisiert, barrierefrei und plattformunabhängig dieDienstleistungen der Steuerverwaltung in Anspruch genommen werden.
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August 2025
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Steuerrecht
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass langjährige Streitigkeiten umdie Erbfolge und damit einhergehend die erst Jahre später erfolgende Erteilungeines Erbscheins nicht dazu führen, dass Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuerauf Einkünfte eines Erben zu einem Erlass aus Gründen der Billigkeit führenkönnen.Dies begründet der BFH damit, dass Nachzahlungszinsen erhoben werden, ummögliche Zinsvorteile bei den Erben abzuschöpfen und Zinsnachteile beimSteuergläubiger, der Finanzbehörde auszugleichen. Das Gesetz sehe bereits eineKarenzzeit vor, innerhalb derer Erben keine Nachzahlungszinsen leisten müssten.Diese beträgt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuerentstanden ist. Diese Regelung schaffe nach Auffassung des BFH bereits einenhinreichenden Ausgleich zwischen den Interessen der Beteiligten. Es kommeinsoweit nicht darauf an, ob konkret Vor- oder Nachteile entstanden sind, da dasGesetz typisierende Sachverhalte ohne Korrekturmöglichkeit zugrundelege.Betroffene Erben könnten auch bei einer überlangen Dauer des Erbscheinverfahrenszur Vermeidung der Festsetzung von Nachzahlungszinsen Vorschusszahlungen leistenund die Besteuerungsgrundlagen schätzen, um die Festsetzung vonNachzahlungszinsen zu vermeiden. Auf ein Verschulden komme es hierbei nicht an. Die Abschöpfung einesVermögensvorteils, wie z. B. von Nachzahlungszinsen, ist verschuldensunabhängigund soll den Vermögensvorteil im Vergleich zu pünktlich zahlendenSteuerpflichtigen ausgleichen.
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August 2025
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Steuerrecht
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte darüber zu befinden, ob bei einerunentgeltlichen Teilübertragung einer vermieteten Immobilie die auf denübertragenen Miteigentumsanteil entfallende Darlehensverbindlichkeit in Höhe derSchuldzinsen vollständig als (Sonder-)Werbungskosten abziehbar bleibt, wenn derSchenker die Darlehensverbindlichkeit komplett bei sich behält.Das erstinstanzliche Niedersächsische Finanzgericht hat dies abgelehnt undlediglich die anteiligen Schuldzinsen beim Schenker anerkannt, soweit er nochEigentümer der Immobilie war. Dem hat der BFH sich in seinerRevisionsentscheidung angeschlossen.Zur Begründung führte der BFH aus, dass Schuldzinsen nur dann abzugsfähig seien,wenn sie objektiv mit der Einkünfteerzielung zusammenhängen. Durch die Schenkungeines Miteigentumsanteils wurde jedoch der wirtschaftliche Zusammenhang zwischenFinanzierungsdarlehen und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gelöst, denndas Darlehen diente künftig in Höhe des unentgeltlich übertragenenMiteigentumsanteils der Finanzierung der Schenkung und nicht mehr derVermietung.Da der Beschenkte die Darlehensverpflichtung nicht übernommen hatte, konnte erebenfalls keine Werbungskosten im Hinblick auf Darlehenszinsen geltend machen,da er keine diesbezügliche Aufwendungen zu tätigen hatte.Um eine steuerlich vorteilhafte Lösung in einem so gelagerten Sachverhalt sowohlfür den Schenker als auch für den Beschenkten zu erreichen, sollte vor derSchenkung und somit vor der notariellen Beurkundung der Steuerberater desVertrauens um Rat gefragt werden. Insbesondere sollten die Beteiligten sichnicht darauf verlassen, dass der Notar schon eine steuerlich vorteilhafteFormulierung in den Vertrag aufnimmt.Achtung: Der Notar nimmt üblicherweise in den Vertrag auf, dass eine steuerlicheBeratung nicht stattgefunden hat und er steuerliche Folgen nicht geprüft hat.Darum sollte vor jeder notariellen Beurkundung der Vertragsentwurf demSteuerberater zur Prüfung vorgelegt werden.
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August 2025
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Steuerrecht
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 6.3.2025 ein neues Schreiben zu„Einzelfragen der ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte“veröffentlicht. Die dortigen Vorgaben ersetzen das bisherige Schreiben vom10.5.2022. Allgemein wird künftig der Oberbegriff „Kryptowert“ anstattvirtueller Währung oder Kryptowährung verwendet.Bei Kryptowerten handelt es sich grob gesagt um die digitale Darstellung einesWertes oder eines Rechts, welches elektronisch übertragen oder gespeichertwerden kann.Das neue BMF-Schreiben beinhaltet auf 34 Seiten im Wesentlichen Darstellungen zufolgenden Fragestellungen:• Differenzierung einzelner Kryptowerte anhand ihrer Funktion• Verschiedene Bestands- und Wertermittlungsarten sowie Steuerreports• Ertragsteuerliche Einordnung und Behandlung von Kryptowerten im Betriebs-und Privatvermögen• Steuererklärungs-, Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten• Anwendungs- und NichtbeanstandungsregelnDas BMF-Schreiben soll nach enger Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden derBundesländer fortlaufend ergänzt werden, insbesondere sollen auch die Verbände,welche sich mit ertragsteuerlichen Fragen bzgl. Kryptowerten befassen,einbezogen werden.Die EU hat bereits eine Verordnung über Märkte für Kryptowerte erlassen sowieeine Richtlinie, wonach die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, bis zum31.12.2025 die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerungder Kryptowerte im nationalen Recht zu regeln, mit dem Ziel, möglichsteinheitliche Meldestandards zu schaffen.Das BMF hat daher bereits im Herbst 2024 einen Referentenentwurf zursteuerlichen Erfassung von Kryptowerten in die politische Diskussioneingebracht. Ein Gesetzentwurf liegt jedoch bislang noch nicht vor.Der Entwurf des sog. Kryptowerte-Steuertransparenzgesetzes sieht insbesonderevor, die Anbieter von Kryptodienstleistungen zu umfassenden Meldepflichten zuverpflichten, und zwar sollen sämtliche Kryptodienstleistungen nebst Beteiligtenmeldepflichtig werden. Sowohl die Verwaltung und Verwahrung von Kryptowerten alsauch die Beratung hierzu sollen zu melden sein. Dies gilt auch für sämtlicheNutzer mit steuerlicher Ansässigkeit in der EU sowie aus qualifiziertenDrittstaaten.Geplant sind ferner auch umfangreiche Sorgfalts- und Dokumentationspflichten derTransaktionen und Werte. Die steuerlichen Daten der Steuerpflichtigen müssenerhoben werden, der Steuerpflichtige soll eine Selbstauskunft erteilen, die aufPlausibilität geprüft werden soll. Bis zum 31.7. des Folgejahres soll eineelektronische Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden.Hierüber sollen die Steuerpflichtigen durch den Anbieter unterrichtet werden.Verstöße sollen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können mit Geldbußen biszu 50.000 €.Ziel des Gesetzes soll es sein, dass die Finanzbehörden einen besseren Zugang zuInformationen erhalten, die für die Besteuerung von Kryptowerten notwendig sind.Derzeit erfahren diese erst durch die Abgabe der Steuererklärung desSteuerpflichtigen von Transaktionen mit Kryptowerten.Aufgrund der Komplexität der Thematik sollten Betroffene Steuerberatung zumanstehenden Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz und seinem voraussichtlichenInhalt in Anspruch nehmen.
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August 2025
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Steuerrecht
In einem vom Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (OLG) entschiedenen Fall hatteein Autofahrer Rechtsbeschwerde gegen einen Bußgeldbescheid und ein verhängtesFahrverbot eingelegt. Der Fahrer war wegen fahrlässiger Überschreitung derzulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 86 km/hzu einer Geldbuße von 900 € verurteilt worden, verbunden mit einem dreimonatigenFahrverbot. Er befuhr die A 7 mit 146 km/h. Im Bereich einer LKW-Kontrolle waraus Sicherheitsgründen die Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h reduziert und einÜberholverbot für LKW und Busse angeordnet worden. Der Autofahrer berief sichbei der Beschwerde auf eine „völlig verwirrende Beschilderung“.Das OLG stellte klar, dass die Beschilderung mit einerGeschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h und einem Überholverbot für LKWs undBusse nicht „verwirrend“ ist. Wer Verkehrsschilder nicht versteht oder verstehenwill, handelt vorsätzlich, da er sich bewusst und gewollt gegen dieRechtsordnung stellt. Die Rechtsbeschwerde wurde verworfen.
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Juli 2025
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Allgemein
Einem Unterhaltspflichtigen ist gegenüber seinen minderjährigen Kindern dernotwendige Selbstbehalt auch dann zu belassen, wenn die Wohnkosten den insoweitim Selbstbehalt berücksichtigten Betrag unterschreiten. Denn es unterliegtgrundsätzlich dessen freier Disposition, wie er die ihm zu belassenden, ohnehinknappen Mittel nutzt. Ihm ist es deswegen nicht verwehrt, seine Bedürfnisseanders als in den Unterhaltstabellen vorgesehen zu gewichten und sich z. B. miteiner preiswerteren Wohnung zu begnügen, um zusätzliche Mittel für andere Zweckeeinsetzen zu können.Anders ist es, wenn der Unterhaltspflichtige in einer neuen Lebensgemeinschaftlebt (ehelich oder nichtehelich): Dann kann der Selbstbehalt reduziert werden,weil durch das gemeinsame Wirtschaften regelmäßig Kostenersparnisse entstehen –z. B. bei Miete oder Lebensmitteln. Maßgeblich ist, ob der Unterhaltspflichtigedurch diese Gemeinschaft spürbar günstiger lebt, ohne seinen Lebensstandard zusenken.Das bloße Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft reicht dafür aber nicht aus.Zwar spart man auch hier in der Regel Mietkosten, doch diese Einsparungen gehenhäufig mit Verlusten an Wohnfläche und Komfort einher. Eine pauschale Absenkungdes Selbstbehalts kommt deshalb in solchen Fällen nicht in Betracht.
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Juli 2025
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Allgemein
Verbraucherpreisindex (2020 = 100)2025121,8 Mai121,7 April121,2 März120,8 Februar120,3 Januar2024120,5 Dezember119,9 November120,2 Oktober119,7 September119,7 August119,8 Juli119,4 JuniÄltere Verbraucherpreisindizes finden Sie im Internet unter:http://www.destatis.de - Konjunkturindikatoren - Verbraucherpreise[https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/Konjunkturindikatoren/Preise/pre110.html]
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Juli 2025
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Steuerrecht
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