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Revision zum BFH zugelassen: Sind Vermietung oder Verkauf nichtexistenterContainer als sonstige Einkünfte zu qualifizieren?
Das Finanzgericht Münster hat am 14.5.2025 durch Urteil über die steuerlicheEinordnung eines sog. Container-Leasing-Modells entschieden. Demnach kann dieVermietung oder die Veräußerung tatsächlich nicht existierenderSeefrachtcontainer steuerlich zu sonstigen Einkünften führen und nicht zuEinkünften aus Gewerbebetrieb oder Kapitalvermögen.Grundsätzlich kommen je nach Struktur des Sachverhalts diese drei Einkunftsartenin Frage. Im zu entscheidenden Fall investierte der Kläger in vermeintlich realeHochseecontainer, vermietete sie zurück an die Verkäuferin und sollteschließlich zum Ende der Vermietungsdauer Rückkaufangebote von derursprünglichen Verkäuferin und dann folgenden Mieterin erhalten. Später stelltesich jedoch heraus, dass zwei Drittel der Container nie existiert haben.Der Kläger erklärte in seiner Steuererklärung einen Verlust aus Gewerbebetrieb,und zwar u.a. wegen Sonderabschreibungen der nicht existenten Container. Daszuständige Finanzamt erkannte diese nicht an, sondern nur eine planmäßige AfA.Auch erkannte es nicht auf einen Verlust aus Gewerbebetrieb, sondern nur aussonstigen Einkünften. Dem schloss sich das Gericht an. Demnach wurden sonstigeEinkünfte in Form von Vermietung beweglicher Gegenstände erzielt und zudemprivate Veräußerungsgeschäfte getätigt.Da es noch keine abschließende Entscheidung in einem vergleichbaren Fall durchden Bundesfinanzhof (BFH) gibt, ließ das erstinstanzliche Gericht die Revisionzu. In einem ähnlich gelagerten Fall steht noch eine Entscheidung des BFH an.Ob im vorliegenden Fall bereits Revision beim BFH eingelegt wurde, war zumZeitpunkt des Redaktionsschlusses noch nicht bekannt.Da die Rechtsfrage somit noch nicht höchstrichterlich entschieden ist, solltenbetroffene Steuerpflichtige mit dem Steuerberater besprechen, welches Vorgehensinnvoll ist.
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