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Vorläufigkeitsvermerk zur Rentenbesteuerung entfällt in neuen Steuerbescheiden

Vorläufigkeitsvermerk zur Rentenbesteuerung entfällt in neuen Steuerbescheiden
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit zwei Schreiben vom 10.3.2025mitgeteilt, dass der Vorläufigkeitsvermerk zur Rentenbesteuerung in neuenSteuerbescheiden entfällt. Ältere Bescheide behalten den Vorläufigkeitsvermerkbis zur endgültigen Klärung weiterer offener Fragen im Steuerbescheid oder aufAntrag des Steuerpflichtigen bzw. dessen Steuerberaters.Viele Jahre wurden Einkommensteuerbescheide mit Rentenbezug vorläufig erlassen,soweit es um die Besteuerung von Leibrenten und anderen Leistungen aus derBasisversorgung ging. Streitpunkt war die verfassungsrechtliche Zulässigkeit derBesteuerung von Renten.Obwohl nach wie vor Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) zu eben dieser Fragezur Entscheidung anstehen, hat das BMF sich zur Streichung desVorläufigkeitsvermerks entschieden. Hintergrund der Entscheidung des BMF sindzwei Entscheidungen des BFH aus dem Jahr 2021, dass eine Rentenbesteuerungrechtmäßig ist. Außerdem hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2023 einentsprechendes Verfahren nicht zur Entscheidung angenommen.Für Steuerpflichtige und ihre Steuerberater bedeutet dies, dass beientsprechenden Sachverhalten wieder ein Einspruch überdacht werden muss. NachAbschluss des noch offenen Verfahrens beim BFH wird die Finanzbehörde über einenetwaigen Einspruch entscheiden.
August 2025
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Steuerrecht
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