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Datenaustausch über Finanzkonten in Steuersachen

Datenaustausch über Finanzkonten in Steuersachen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 3.6.2025 eineneue Liste der Länder veröffentlicht, mit denen die Bundesrepublik Deutschlandeinen Austausch der Finanzkontendaten per automatischem Datenaustausch zum30.9.2025 vornimmt. Basis sind die Daten, die Finanzinstitute zum 31.7.2025 andas Bundeszentralamt für Steuern für das Jahr 2024 zu übermitteln haben.Übermittelt werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen.Die Liste ist auf 115 Länder angewachsen. Sie kann auf der Homepage des BMFabgerufen werden unter Service – Publikationen – Steuern – BMF-Schreiben – 3.Juni 2025[https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2025-06-03-dataustausch-priv-kv-pv-finw-arbeitg.html].
Oktober 2025
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Steuerrecht
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