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Verfassungsbeschwerde gegen das Grundsteuer-Bundesmodell eingereicht
Der Bundesfinanzhof hatte mit Urteilen vom 12.11.2025 in drei Verfahrenklargestellt, dass er die Regelungen des Ertragswertverfahrens als Grundlage zurBerechnung der Grundsteuer im Bundesmodell für verfassungskonform hält. Gegenmindestens ein Urteil haben der Bund der Steuerzahler sowie Haus und Grund lautMitteilung vom 5.3.2026 nun Verfassungsbeschwerde eingereicht. Betroffene könnenbei noch offenem Einspruchsverfahren unter Hinweis auf die Verfassungsbeschwerdeein Ruhen des Verfahrens beantragen.
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