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Digitaler Datenaustausch startet 2026
Ab dem 1.1.2026 erfolgt der digitale Datenaustausch zwischen den PrivatenKranken- und Pflegeversicherungen einerseits und dem Bundeszentralamt fürSteuern (BZSt) bzw. dem Lohnabrechnungssystem andererseits. Die digitaleÜbermittlung soll das bisher papierbasierte Verfahren ersetzen, manuelleNachmeldungen sind dann nicht mehr zulässig.Das bedeutet, dass Arbeitnehmern Nachteile entstehen, wenn der Datenaustauschnicht korrekt durchgeführt wird, sowohl beim Lohnsteuerabzug als auch bei derEinkommensteuerveranlagung. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeberselbst die Meldungen durchführt oder durch einen Dienstleister durchführenlässt. Es wird daher dringend angeraten, sowohl intern als auch extern Personalund Dienstleister zu schulen bzw. sich selbst das Wissen anzueignen,Zuständigkeiten und Schnittstellen zu prüfen.
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