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Bauabzugsteuer – Information zu Freistellungsbescheinigungen

Bauabzugsteuer – Information zu Freistellungsbescheinigungen
Das Bundeszentralamt für Steuern teilt mit, dass es nicht für die Erteilung derFreistellungsbescheinigungen nach dem Einkommensteuergesetz für dieBauabzugsteuer zuständig ist und auch keine Anfragen beantwortet. Hier liegt dieZuständigkeit bei den zuständigen Finanzämtern.
Juni 2026
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Steuerrecht
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