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Erinnerung: Übergangsfrist für elektronische Kassenmeldesysteme & Co. endet am31.7.2025
In der Septemberausgabe 2024 wurde an dieser Stelle bereits über die Aufnahmeder Meldepflicht für elektronische Kassensysteme mit einer technischenSicherheitseinrichtung (TSE) ab dem 1.1.2025 berichtet. Eine entsprechendeMeldemöglichkeit hat die Finanzverwaltung geschaffen, welche ausschließlichelektronisch per ELSTER über die ERiC-Schnittstelle erfolgen kann. Die Meldungund Übermittlung erfolgt für jede Betriebsstätte getrennt innerhalb eines Monatsnach Anschaffung, Leasingbeginn bzw. -ende oder Außerbetriebnahme.Für vor dem 1.7.2025 angeschaffte Kassen ist die Meldung spätestens bis zum31.7.2025 vorzunehmen, für ab dem 1.7.2025 angeschaffte Kassensysteme sowieAußerbetriebnahmen gilt die Monatsfrist. Gleiches gilt für Taxameter undWegstreckenzähler mit TSE. Hier ist auch das Kfz-Kennzeichen mitzuteilen. OhneTSE dürfen diese noch bis zum 31.12.2025 genutzt werden.Die Meldung wird bei neu angeschafften Kassen häufig vom Verkäufer bzw.Dienstleister durchgeführt, kann aber auch schnell und unkompliziert vom Nutzerselbst oder vom Steuerberater durchgeführt werden. Der Steuerberater sollteinformiert werden, wer die Meldung vornimmt bzw. vorgenommen hat.
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