about us
News - Artikel
Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist nicht verfassungswidrig
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Verfahren mit Urteil vom 20.5.2026entschieden, dass das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg zur Bewertungvon Grundstücken für Zwecke der Berechnung der Grundsteuer ab dem 1.1.2025 nichtverfassungswidrig ist.In einem Verfahren war Streitgegenstand die Bewertung eines Grundstückes mitEinfamilienhaus, in dem zweiten Verfahren die Bewertung mit einemZweifamilienhaus. Baden-Württemberg hat ein modifiziertes Bodenwertmodelleingeführt, wonach lediglich die Fläche und der Bodenrichtwert für die Bewertungeines Grundstückes maßgeblich sind. Das Gebäude, die Bebauung, die Umgebung undbesondere Umstände des Einzelfalls müssen nach der Entscheidung des BFH nichtzusätzlich in die Bewertung einfließen. Der Gesetzgeber sei berechtigt,pauschale Regelungen zur Bewältigung von Massenverfahren wie der Grundsteuer zuschaffen und habe auch einen Gestaltungsspielraum, der nicht überschritten sei.Insbesondere, weil das Landesgesetz erlaubt, den Nachweis einer erheblichenAbweichung durch Gutachten zu erbringen und eine solche bereits ab günstigeren30 % als erheblich gilt, im Bundesgesetz erst ab 40 %, gelte dies.Die vollständigen Urteile liegen zum Redaktionsschluss noch nicht vor. Ob dieKläger Verfassungsbeschwerden erheben werden, ist noch nicht bekannt. Beim BFHsind weitere Verfahren gegen die Landesgrundsteuergesetze Hamburg, Hessen undBayern anhängig. Die mündlichen Verhandlungen sind für November 2026 geplant.
News Kategorien
