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EuGH: Wann Fahrtzeit als Arbeitszeit gilt

EuGH: Wann Fahrtzeit als Arbeitszeit gilt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte jüngst anhand der EuropäischenArbeitszeitrichtlinie für Arbeitnehmer ohne festen Arbeitsort darüber zuentscheiden, wann Fahrtzeiten als Arbeitszeiten gelten. Das Bundesarbeitsgericht(BAG) hatte sich hiermit bei Servicetechnikern bereits im Jahr 2020 befasst. DieFrage hat auch vor allem Bedeutung für Baustellen- und Außendienstmitarbeiter.Im Ausgangsfall hatte ein spanisches Unternehmen die Mitarbeiter zu einemStützpunkt bestellt, von wo sie zu einer festen Uhrzeit zusammen in einemFirmenfahrzeug zu den monatlich vom Arbeitgeber festgelegten Einsatzstellenfuhren. Das Fahrzeug wurde von einem Mitarbeiter gesteuert und hiermit auch dasbenötigte Material transportiert. Der Arbeitgeber erkannte zwar die Hinfahrt alsArbeitszeit an, nicht aber die Rückfahrt, auf der die Arbeitnehmer am Treffpunktabgesetzt wurden und eigenständig nach Hause fuhren. DieEU-Arbeitszeitrichtlinie kennt nur Arbeits- oder Ruhezeit, keine Zwischenform.Da die Arbeitnehmer während der Fahrten keine Arbeiten erledigen, keine freieVerfügung über ihre Zeit bzw. Tätigkeit haben und die Fahrtmodalitäten vomArbeitgeber festgelegt werden, zählen nach dem Urteil des EuGH beide Fahrtensowohl für den Fahrer als auch die Mitfahrer zur Arbeitszeit. Damit stellt derEuGH im Wesentlichen auf den Organisationsgrad des Arbeitgebers ab und nicht,wie bislang das BAG, auf den Belastungsgrad, z. B. im Vergleich Fahrer undBeifahrer.Dies hat Auswirkungen auf das Arbeitszeitrecht. Fahrzeiten sind bei dertäglichen Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten, Arbeitsschutz und derArbeitszeiterfassung zu berücksichtigen. Die Vergütung der Fahrtzeiten durch denArbeitgeber ist im jeweiligen nationalen Recht geregelt, in Deutschland imArbeits-, Vertrags- und Tarifrecht. Nach bisheriger Rechtsprechung des BAGentsteht eine Vergütungspflicht, wenn die Reise bzw. Fahrt während derDienstzeit stattfindet, auf Anweisung des Arbeitgebers oder in seinem Interesseerfolgt. Eine besondere Vergütungsvereinbarung kann getroffen werden.
April 2026
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Steuerrecht
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