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Kindergeld künftig ohne Antrag
Ab dem Jahr 2027 soll ein weiterer Baustein des Bürokratieabbaus die Auszahlungdes Kindergeldes ohne Antrag sein. Dies hat das Bundeskabinett beschlossen. DieUmsetzung soll in zwei Stufen erfolgen. Zunächst gilt die Neuerung ab Frühjahr2027 für Familien, die schon Kinder haben und Kindergeld beziehen, da dierelevanten Daten der Familienkasse bereits vorliegen.In einem zweiten Schritt soll ab Ende 2027 auch für das jeweils erste Kind dasKindergeld antragslos ausgezahlt werden. Voraussetzung ist, dass mindestens einElternteil mit dem Kind im Inland wohnt, von diesem Elternteil eine IBAN bekanntist und mindestens ein Elternteil im Inland arbeitet. Anderenfalls oder inZweifelsfällen bleibt es beim bisherigen Verfahren.Das antragslose Kindergeld ersetzt nicht die Prüfung der Anspruchsberechtigung.Diese erfolgt wie bisher durch die Familienkasse. Nur die erforderlichen Datenwerden anstatt auf Antrag der Eltern per Datenaustausch automatisch übermittelt.Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt für jedes neugeborene Kind eineSteuer-ID. Die Geburtsinformation zum Kind erhält das BZSt automatisch vomStandesamt, während diese einschließlich der Steuer-ID per Datenaustausch an dieFamilienkasse übermittelt wird.
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