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Unterschiedliche Sterbetafeln nach Geschlecht für die Erbschaft- undSchenkungsteuer verfassungsgemäß

Unterschiedliche Sterbetafeln nach Geschlecht für die Erbschaft- undSchenkungsteuer verfassungsgemäß
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 20.11.2024 entschieden, dass die Nutzunggeschlechtsspezifischer Sterbetafeln zur Bewertung lebenslänglicher Nutzungenund Leistungen als Grundlage für die Berechnung der Erbschaft- undSchenkungsteuer verfassungsrechtlich zulässig ist. In den zugrunde liegendenFällen hatten die Kläger Anteile an einer GmbH vom Vater erhalten, der sich einlebenslanges Nießbrauchsrecht vorbehielt. Das Finanzamt minderte dieSchenkungssteuer entsprechend dem Kapitalwert dieses Nießbrauchs, der auf Basisder Lebenserwartung des Vaters mit einem geschlechtsspezifischen Vervielfältigerberechnet wurde.Die Kläger sahen das Diskriminierungsverbot verletzt. Der BFH wies ihre Revisionjedoch zurück. Die differenzierte Bewertung sei sachlich gerechtfertigt, sieermögliche eine realitätsnahe Erfassung der tatsächlichen Nutzungen undLeistungen und der Steuerbelastung. Die geschlechtsspezifischen Unterschiede inder Lebenserwartung rechtfertigten die Anwendung unterschiedlicherVervielfältiger. Darüber hinaus betreffe die Anwendung des Vervielfältigers dieim Vergleich zur Klägerin statistisch kürzere Lebenserwartung des Vaters, sodassder Vervielfältiger geringer sei als er bei einer weiblichen Erblasserin sei.Die Klägerin erleide durch die Nutzung der Sterbetafel für Männer in Bezug aufden Erblasser keine Nachteile.Die Entscheidung betraf die Rechtslage im Jahr 2014. Auswirkungen des neuenSelbstbestimmungsgesetzes vom 1.11.2024 wurden nicht beurteilt.
Juni 2025
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Steuerrecht
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