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Was Mandanten wissen sollten: Anpassung der Steuerberatervergütung zum 1.7.2025
Am 1.7.2025 tritt die Fünfte Verordnung zur Änderung derSteuerberatervergütungsverordnung (StBVV) in Kraft, die erstmals seit dem Jahr2020 u. a. eine erhöhende Anpassung der Steuerberatervergütung vorsieht.Hauptpunkte sind hierbei die Erhöhung der Festgebühren wie z. B. der Zeitgebührfür steuerliche Beratungstätigkeiten, eine Anhebung dergegenstandswertabhängigen Gebühren für z. B. die Erstellung der Buchführungsowie eine Erhöhung der Preise für die Erstellung von Lohnabrechnungen. Für dieAbrechnung der Zeitgebühren ist eine 15-Minuten-Taktung vorgesehen.Parallel zur Erhöhung der Gebühren der Rechtsanwälte werden die Gebühren derSteuerberater im außergerichtlichen Einspruchsverfahren sowie imfinanzgerichtlichen Verfahren ebenfalls angepasst.Besteht z. B. eine Honorarvereinbarung über Zeitgebühren, muss diese aktivangepasst werden, wenn eine höhere Gebühr abgerechnet werden soll.
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