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Neue Sachbezugswerte 2026 für Unterkunft und Verpflegung
Unentgeltliche bzw. vergünstigte Mahlzeiten des Arbeitgebers an seineArbeitnehmer sind als geldwerter Vorteil den Arbeitnehmern im Rahmen desArbeitsverhältnisses zuzurechnen und zu versteuern.Die Sachbezugswerte werden sich nach dem Referentenentwurf derSozialversicherungsentgeltverordnung vom 8.10.2025 zum 1.1.2026 voraussichtlicherhöhen. Verabschiedet werden soll die Änderung nach Redaktionsschluss dieserAusgabe. Danach sehen die Sachbezugswerte wie folgt aus:Steuerfreier Sachbezug: Mahlzeiten bis 60 € (Inland) 2025 2026 Frühstück 2,30€/Mahlzeit 2,37 €/Mahlzeit Mittag-/ Abendessen 4,40 €/Mahlzeit 4,57 €/MahlzeitVollverpflegung 11,10 €/Tag bzw.333 €/Monat 11,51 €/Tag bzw.345 €/MonatDiese Regelungen gelten auch für Mahlzeiten, die Arbeitnehmern während einerdienstlich veranlassten Auswärtstätigkeit oder bei doppelter Haushaltsführungzur Verfügung gestellt bzw. zugerechnet werden, wenn der Preis der Mahlzeit 60 €nicht übersteigt. Sonst stellt der Wert der Mahlzeit insgesamt einen geldwertenVorteil dar.Stellt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer kostenlos oder vergünstigt eineUnterkunft zur Verfügung, wird wie folgt unterschieden, wobei beiWohnungsüberlassung hiervon abweichend im Zweifel die ortsübliche Miete alsSachbezug anzusetzen ist:Unterkunft des Arbeitgebers 2025 2026 allg. UnterkunftEinzelnutzung durch Volljährige 282 €/Monat 285 €/Monat GemeinschaftsunterkunftVolljährige 112,80 – 169,20 €/Monat* 114 – 171 €/Monat* Einzelnutzung durchJugendliche / Azubis 239,70 €/Monat 242,25 €/Monat GemeinschaftsunterkunftJugendliche/Azubis 70,50 € – 126,90 €/Monat* 71,25 – 128,25 €/Monat** je nach Belegung
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