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Basiszinssatz zur Vorabpauschale für Investmentfonds bekanntgegeben

Basiszinssatz zur Vorabpauschale für Investmentfonds bekanntgegeben
Am Jahresanfang wird auf dem Verrechnungskonto von Investmentfonds dieVorabpauschale in Abzug gebracht, es sei denn, es liegt ein Freistellungsauftragin ausreichender Höhe vor.Die Vorabpauschale dient dazu, die Besteuerung von Erträgen aus Investmentfondssicherzustellen, auch wenn diese Erträge (noch) nicht als Ausschüttungen an dieAnleger ausgezahlt werden. Um eine zeitnahe Besteuerung dieser theoretischenErträge zu gewährleisten, erhebt das Finanzamt die Steuer als Vorauszahlung,anstatt auf den Zeitpunkt des Verkaufs der Fondsanteile zu warten. In dem Fallfindet später beim Verkauf eine Verrechnung statt.Teil der Berechnung dieser Vorabpauschale ist der vom Bundesfinanzministeriumfestgelegte Basiszins, welcher für 2025 auf 2,53 % festgesetzt wurde. Diesergilt damit für die am ersten Werktag 2026 ermittelte Vorabpauschale für das Jahr2025.Für das Kalenderjahr 2026 wurde der Basiszinssatz mit BMF-Schreiben vom13.1.2026 auf 3,2 % festgelegt, aus welchem dann Anfang 2027 die Vorabpauschalefür 2026 gebildet wird.Anleger, die keinen Freistellungsauftrag für ihr Depot erteilt haben, solltendies in Erwägung ziehen oder zum entsprechenden Zeitpunkt der Steuererhebung imJanuar eines jeden Jahres etwas Geld auf dem Verrechnungskonto vorrätig halten.
April 2026
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Steuerrecht
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