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Internationaler Austausch der Finanzkontendaten zum 30.9.2026
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 8.6.2026 veröffentlicht, dass eszum 30.9.2026 die Finanzkontendaten in Steuersachen 2025 mit 118 anderen Staatenautomatisch austauschen wird. Eine Liste der Staaten ist in dem über dieHomepage des BMF abrufbaren Schreiben veröffentlicht. Die Informationsdaten ausKryptowährungen werden im Rahmen gesonderter Abkommen übermittelt, ebenso gibtes weitere Abkommen z. B. mit den USA. Deutsche Banken mussten die Daten zum31.7.2026 dem Bundeszentralamt für Steuern melden.Zu den austauschenden Staaten gehören die EU-Mitgliedstaaten, die sog.CRS-Staaten, aber auch z. B. die Schweiz und Liechtenstein über ein speziellesDrittstaatenabkommen mit der EU. Neben dem bilateralen Datenaustausch gibt esauch eine Reihe von Staaten und Gebieten, bei denen die Daten nur RichtungDeutschland übermittelt werden, insbesondere sind dies die Bahamas, Bahrain,Bermudas, Britische Jungferninseln, Kaimaninseln, Katar, Kuwait, VereinigteArabische Emirate, Turks- und Caikosinseln. Übermittelt werden Personen- undGeburtsdaten, SteuerID, Kontendaten, Kontenstände und Kontenwerte, Zinsen,Dividenden, sonstige Kapitalerträge und Veräußerungserlöse.Trotz der Übermittlung müssen die Erlöse aus ausländischen Konten in derSteuererklärung angegeben werden. Ansonsten drohen neben einer Änderung derbetroffenen Bescheide, Steuer- und Zinsnachzahlungen ggf. strafrechtlicheKonsequenzen.
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