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Aktualisierung der GoBD
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 14.7.2025 ein Schreiben derGrundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern,Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff(GoBD) vom 11.3.2024 aktualisiert.Die jetzigen Änderungen sind im Wesentlichen der Einführung der E-Rechnungzwischen inländischen Unternehmen geschuldet und gelten mit sofortiger Wirkung.Es wird klargestellt, dass eingehende Handels- und Geschäftsbriefe sowieBuchungsbelege in dem Format aufbewahrt werden müssen, in dem sie empfangenwurden. Bei E-Rechnungen reicht die Aufbewahrung des strukturierten Teils. Einezusätzliche Aufbewahrung des menschenlesbaren Teils ist nur dann erforderlich,wenn zusätzliche oder abweichende Informationen enthalten sind, die für dieBesteuerung von Bedeutung sind, wie z. B. Buchungsvermerke oder qualifizierteelektronische Signaturen.
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