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Entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchsrechts an GmbH-Anteilen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Eine Mutterhatte 49 % ihrer GmbH-Anteile mit jeweils 24,5 % per Schenkung an ihre beidenTöchter übertragen und sich hierbei den Nießbrauch vorbehalten. Sie erhieltlediglich den Gewinn. Die Gesellschafterrechte, also Mitgliedsrechte,wirtschaftlichen Chancen und Risiken, erhielten die Töchter.Diese haben die GmbH-Anteile sodann in der Zukunft veräußert, die Mutter hat dasNießbrauchsrecht daraufhin aufgegeben und einen Ablösebetrag erhalten. Daszuständige Finanzamt (FA) hat diesen bei der Mutter als Einkünfte aufKapitalvermögen besteuert, wogegen diese nach erfolglosem Einspruchsverfahrenklagte. Das Finanzgericht (FG) gab der Klage statt. Der BFH schloss sich derAuffassung des FG an, dass der Ablösebetrag für den Vorbehaltsnießbrauch an denGmbH-Anteilen bei der Mutter nicht steuerbar sei. Das wirtschaftliche Eigentuman den GmbH-Anteilen habe nicht bei der Nießbraucherin, der Mutter, gelegen,sondern bei den Töchtern, da diese den Gewinn erhielten. Die Mutter alsBerechtigte sei nicht zu besteuern.Wer beabsichtigt, GmbH-Anteile zu übertragen, sollte sich im Vorfeld steuerlichberaten lassen, um das steuerlich beste Ergebnis zu erzielen.
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