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Endet die kostenfreie Mitversicherung für Ehe- und Lebenspartner in der GKV?

Endet die kostenfreie Mitversicherung für Ehe- und Lebenspartner in der GKV?
Seit 1985 können Ehe- und eingetragene Lebenspartner sowie deren Kinder bis zum18. bzw. 25. Lebensjahr in Schul- und Berufsausbildung oder Studium unterbestimmten Voraussetzungen bei dem sozialversicherungspflichtig beschäftigtenAngehörigen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung kostenfreimitversichert sein.Diese Regelung soll offenbar auf Vorschlag der GKV-Kommission für Ehe- undeingetragene Lebenspartner durch eine Reform der Familienversicherung in dergesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung künftig enden, sofern von demkostenfrei Mitversicherten nicht Kinder unter 6 Jahren betreut oder Angehörigegepflegt werden.Es gibt noch keinen Referentenentwurf der Bundesregierung. Der vomGesundheitsministerium veröffentlichte erste Bericht der eingesetzten„FinanzKommission Gesundheit“ vom 30.3.2026 nennt 66 Reformvorschläge, wovoneiner die Abschaffung der kostenfreien Ehegattenmitversicherung beinhaltet. DerVorschlag ist höchst umstritten.Von ca. 15,6 Mio. kostenfrei mitversicherten Angehörigen sind ca. 2 – 3 Mio.Erwachsene betroffen. Diese dürfen derzeit monatlich nicht mehr als 565 € bzw.6.780 € jährlich verdienen, im Minijob 603 € monatlich bzw. 7.236 €. Darinenthalten sind auch Einkünfte z. B. aus Zinsen, Vermietungseinkünften oderRenten. Nicht berücksichtigt werden z. B. Elterngeld, Kindergeld, BAföG oderWohngeld. Aus Koalitionskreisen soll es dem Vernehmen nach heißen, dass diekostenfreie Mitversicherung durch einen monatlichenMindestkrankenversicherungsbeitrag in Höhe von 200 € sowie weitere 25 € Beitragfür die gesetzliche Pflegeversicherung ersetzt werden soll. Somit ergäbe sicheine jährliche Mehrbelastung von 2.700 €. Die Höhe der Einkünfte dessozialversicherungspflichtig beschäftigen Partners sollen hierbei offenbar keineRolle spielen. Das Bundesgesundheitsministerium strebt ein Inkrafttreten derReform ab 2027 an. Betroffene sollten sich rechtzeitig steuerlich beratenlassen. Hier wird weiter berichtet, ob die höchst umstrittene Aufhebung derkostenfreien Mitversicherung von Ehegatten Gesetz werden wird.
Mai 2026
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Steuerrecht
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