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Schonfrist bis Mitte März 2026: Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
Die Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahrmit dem Bilanzstichtag 31.12.2024 endete am 31.12.2025.Das Bundesministerium der Justiz hat bekanntgegeben, dass Ordnungsgeldverfahrenwegen nicht rechtzeitiger Offenlegung von Jahresabschlüssen jedoch erst ab MitteMärz 2026 eingeleitet werden. Bis dahin besteht also noch ohne Festsetzung einesOrdnungsgeldes die Möglichkeit, die Offenlegung, wenn auch verspätet,vorzunehmen. Es handelt sich dabei um eine letztmalige Fristverlängerung. DieFrist zur Abgabe der Steuererklärung endet am 30.4.2026.
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