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Neue Muster für Bescheinigungen der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen undGebäudereinigung sowie Ansässigkeit im Inland
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 10.4.2026 mit einem neuenSchreiben das Muster über die Ansässigkeit im Inland aktualisiert. Das Musteraus dem BMF-Schreiben vom 5.11.2019 ist nicht mehr zu verwenden.Üblicherweise stellt der die Leistung erbringende Unternehmer eine Rechnung mitausgewiesener Umsatzsteuer aus und führt diese ab. Bei bestimmten Bau- undGebäudedienstleistungen durch Subunternehmer, Lieferungen und Leistungenausländischer Unternehmen, Edelmetallhandel sowie weitere im Umsatzsteuergesetzgenannte Leistungen ist jedoch der Leistungsempfänger verpflichtet, dieUmsatzsteuer zu berechnen und abzuführen. Der leistende Unternehmer weist alsRechnungssteller die Umsatzsteuer nicht aus, hat aber auf seineSteuerschuldnerschaft hinzuweisen, sog. Reverse-Charge-Verfahren.Ist für einen Leistungsempfänger unklar, ob der leistende Unternehmer inDeutschland ansässig ist, schuldet der Leistungsempfänger nur dann dieUmsatzsteuer nicht, wenn der Leistende eine aktuelle Bescheinigung deszuständigen Finanzamts nach amtlich vorgeschriebenem Muster vorlegt, aus dersich die Ansässigkeit im Inland ergibt.Das neue Muster der Finanzverwaltung enthält einige redaktionelle Änderungen,den Wegfall des Feldes für das Dienstsiegel und den Hinweis, dass das Schreibenmaschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig ist. Die Gültigkeit derBescheinigung beträgt höchstens ein Jahr. Sofern absehbar ist, dass dieAnsässigkeit kürzer besteht, muss die Gültigkeit entsprechend befristet werden.Mit weiterem Schreiben vom 10.4.2026 hat das BMF auch das Bescheinigungsmustervom 6.12.2024 zur inländischen Unternehmerschaft über die Erbringung von Bau-und Gebäudereinigungsleistungen als Subunternehmer sowie den übrigen genanntenLieferungen und Leistungen ersetzt. Diese Bescheinigung hat eine Gültigkeit vonhöchstens 3 Jahren. Ab sofort dürfen auch hier nur noch die neuen Musterverwendet werden, die die gleichen Änderungen enthalten wie dieAnsässigkeitsbescheinigung.
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