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Bundesfinanzhof entscheidet zur Grundsteuer im „Bundesmodell“

Bundesfinanzhof entscheidet zur Grundsteuer im „Bundesmodell“
Der Bundesfinanzhof wird am 10.12.2025 (nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe)in drei Verfahren öffentlich seine Entscheidungen verkünden.Dies ist insbesondere für Grundstückseigentümer in den Bundesländerninteressant, welche die Grundsteuerreform nach dem Bundesmodell umgesetzt haben.Dies sind die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern,Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein undThüringen. Das Saarland und Sachsen nutzen ebenfalls die Bundesregelungen mitAbweichungen bei der Steuermesszahl.Das Bundesmodell stellt den Grundstückwert für Wohngrundstücke anhand derGrundstücks- und Wohnfläche sowie des Bodenrichtwerts, Gebäudeart und Baujahrfest. Die drei Verfahren, die zur Entscheidung anstehen, haben gemeinsam, dassdie Verfassungsmäßigkeit des für Grundsteuerzwecke pauschaliertenErtragswertverfahrens streitig ist.Das pauschalierte Ertragswertverfahren findet Anwendung auf Ein- undZweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Eigentumswohnungen. Auch für dieErbschaft- und Schenkungsteuer wird teilweise das Ertragswertverfahrenangewendet, allerdings im Gegensatz zur Grundsteuer wird dort z. B. nach dentatsächlichen Nettomieten bewertet und nicht nach landeseinheitlich geltendenNettokaltmieten. Eine Unterscheidung gibt es bei der Grundsteuer lediglich nachGebäudeart, Baujahr und Wohnflächengruppe, die über Zu- und Abschläge zumAusdruck gebracht werden. So findet z. B. auch keine Unterscheidung derMietniveaustufen nach Stadtlage oder ländlicher Lage statt.Die Frage, die der BFH zu beantworten haben wird, ist, ob es mit demGleichheitsgrundsatz vereinbar ist, in einer Vielzahl von Grundsteuerverfahrenmit einem grob vereinfachten Verfahrensansatz wie durch Gutachterausschüssefestgestellte Bodenrichtwerte und pauschalierte Nettokaltmieten den Wert einesGrundstücks bzw. einer Wohneinheit zu bestimmen.Es sind derzeit ca. 2.000 Klageverfahren zu unterschiedlichenGrundsteuermodellen rechtshängig, beim BFH sind es 15 Verfahren.
Januar 2026
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Steuerrecht
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