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Beitragsbemessungsgrenzen steigen ab 2026

Beitragsbemessungsgrenzen steigen ab 2026
Das Bundeskabinett hat am 8.10.2025 eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzenfür 2026 um mehr als 5 % beschlossen, die Zustimmung des Bundesrates steht nochaus. Menschen mit höherem Einkommen müssen somit, sofern sie in das gesetzlicheSozialversicherungssystem einzahlen, auf einen höheren Anteil ihres EinkommensBeiträge abführen. Diese sehen wie folgt aus:Sozialversicherungsrechengröße Monat Jahr Bezugsgröße in der Sozialversicherung3.955 € 47.460 € Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 SGB V(Versicherungspflichtgrenze) in derKranken- und Pflegeversicherung 6.450 € 77.400 € Jahresarbeitsentgeltgrenze nach§ 6 Abs. 7 SGB V(Beitragsbemessungsgrenze) in derKranken- und Pflegeversicherung 5.812,50 € 69.750 € Beitragsbemessungsgrenze inder allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.450 € 101.400 €Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung 10.400 €124.800 € vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026in der Rentenversicherung - 51.944 € (endgültiges) Durchschnittsentgelt 2024in der Rentenversicherung - 47.085 €
Dezember 2025
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Steuerrecht
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