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BFH: Zugangsvermutung infrage gestellt

BFH: Zugangsvermutung infrage gestellt
Der BFH hatte über einen Fall zu entscheiden, bei welchem der Rechtsbehelf einenTag zu spät eingelegt wurde. Die Klägerin hatte den Steuerbescheid per Brieferhalten. Sie war beruflich längere Zeit abwesend. Der Briefkasten wurde vonDritten geleert, unter anderem war auch der Steuerbescheid, gegen den dannverspätet Einspruch eingelegt wurde, zugegangen. An welchem Tag der Zugangerfolgte, war nicht nachzuweisen.Der Steuerbescheid wurde an einem Freitag, den 15., versendet und galt nach derdamals geltenden 3-tägigen Zustellungsfiktion am Montag, den 18., alszugestellt. Nach der nun neuen Rechtslage wäre es der 19. gewesen. Die Klägerinließ am 19. Einspruch einlegen, nach der früheren Gesetzesfassung einen Tag zuspät. Sie trug vor, der Zustelldienst würde am Samstag nie zustellen, sodass dieZustellfrist um einen Tag zu verlängern sei. Dies lehnte der BFH ab, dainnerhalb der Frist zumindest an einem Tag Post zugestellt wurde, nämlich amMontag. Da die Klägerin nicht habe nachweisen können, dass der Bescheid erst am19. zugegangen war bzw. sie auch den Zugang als solches nicht abstritt (dannhätte das Finanzamt den Zugang beweisen müssen), war die Einspruchsfristversäumt.Wer Dritte den Briefkasten leeren lässt, sollte bei Behördenpost immer dasZugangsdatum auf dem Umschlag vermerken lassen.
Oktober 2025
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Steuerrecht
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