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Kassennachschau wegen Mängeln in der Kassenführung

Kassennachschau wegen Mängeln in der Kassenführung
Das Finanzministerium Baden-Württemberg weist in einer Pressemitteilung vom7.4.2026 darauf hin, dass im Rahmen mehrerer Aktionstage in bargeldintensivenBetrieben durch Testkäufe festgestellt wurde, dass es u. a. bei derKassenführung zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei. Derartige Aktionstage findenmit unterschiedlichen Schwerpunkten regelmäßig statt.Den geprüften Betrieben fehlte es an der vorgeschriebenen Absicherung derelektronischen Kassensysteme, auch wurde die Belegausgabepflicht missachtet.Darüber hinaus gab es Hinweise auf illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit.Die Finanzverwaltung ist berechtigt, ohne Vorankündigung sog. Kassen-Nachschauendurchzuführen. Dabei erscheinen Betriebsprüfer in den Betrieben undkontrollieren die Kassensysteme sowie die Einhaltung der Belegausgabepflicht.Bei größeren Fehlern kann unmittelbar eine Betriebsprüfung eingeleitet werden.Ziel der Kassen-Nachschauen ist es, die vollständige Einnahmenerfassung sowiederen korrekte Versteuerung sicherzustellen. Betroffene, bei denen eineKassen-Nachschau in eine Betriebsprüfung übergeleitet wird, was derBetriebsprüfer mitteilen muss, sollten unverzüglich telefonisch Kontakt zu ihremSteuerberater aufnehmen.
Juli 2026
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Steuerrecht
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