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BFH: Zurechnungs­besteuerung für Stiftungen nach dem Außensteuergesetz isteuroparechtswidrig

BFH: Zurechnungs­besteuerung für Stiftungen nach dem Außensteuergesetz isteuroparechtswidrig
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Beschränkung der Ausnahmevon der Zurechnungsbesteuerung auf Familienstiftungen mit Sitz oderGeschäftsleitung in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gegen dieKapitalverkehrsfreiheit verstößt und somit europarechtswidrig ist. Diese giltauch für Drittstaaten wie die Schweiz.Geklagt hatten Begünstigte einer Schweizer Familienstiftung, denen das deutscheFinanzamt das Einkommen der Stiftung zugerechnet hatte, obwohl sie keineAusschüttungen erhalten hatten. Eine Ausnahme wurde ihnen wegen des Sitzes derStiftung außerhalb der EU bzw. des EWR verwehrt.Der BFH entschied jedoch, dass auch auf ausländische Familienstiftungen inDrittstaaten wie der Schweiz die Ausnahme der Zurechnungsbesteuerung anzuwendenist und ihnen damit zugute kommt.Diese Entscheidung stärkt die Rechtsposition vieler Begünstigter. DieAuswirkungen auf das Außensteuergesetz bleiben abzuwarten.
Juli 2025
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Steuerrecht
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