about us

News - Artikel

Neues BMF-Schreiben zur Gebäudemodernisierung

Neues BMF-Schreiben zur Gebäudemodernisierung
Aufwendungen für Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden sindregelmäßig Erhaltungsaufwendungen und sofort als Betriebsausgaben oderWerbungskosten abziehbar. Sind sie jedoch Anschaffungs- oder Herstellungskostenoder anschaffungsnahe Herstellungskosten, können sie lediglich im Wege der AfAüber die Jahre verteilt steuermindernd berücksichtigt werden.Insbesondere, wenn innerhalb der ersten 3 Jahre nach Anschaffung mehr als 15 %der Gebäudeanschaffungs- oder Herstellungskosten für Modernisierungsmaßnahmenoder Erweiterungen aufgewendet werden, handelt es sich in der Regel umanschaffungsnahe Herstellungskosten, die nicht sofort abziehbar sind.Einzelheiten ergaben sich bislang aus einem Verwaltungsschreiben desBundesministeriums der Finanzen (BMF) aus dem Jahr 2003 sowie einem aus 2017,welche nun durch ein neues Schreiben vom 26.1.2026 ersetzt wurden, in allenoffenen Fällen anzuwenden ist.Ein Schwerpunkt des BMF-Schreibens liegt in der genauen Beschreibungverschiedener Gebäudestandards, denn die Entscheidung für einen bestimmtenGebäudestandard stellt eine Zweckbestimmung dar. Hier bestehen umfangreicheGestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Gebäudemodernisierung, deren steuerlicheBehandlung komplex ist. Bei der Planung umfangreicher Modernisierungsmaßnahmensollte vor der Umsetzung eine steuerliche Beratung in Anspruch genommen werden.
April 2026
|
Steuerrecht
News Kategorien