about us

News - Artikel

Änderung der Aufbewahrungsfristen für einige Wirtschaftszweige geplant

Änderung der Aufbewahrungsfristen für einige Wirtschaftszweige geplant
In der Vergangenheit gab es für Unternehmen im Wesentlichen zweiAufbewahrungsfristen. Für wichtige Unterlagen wie z. B. Bilanzen, Inventare,Steuererklärungen galt eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist. Für z. B.Geschäftsbriefe, Lohnunterlagen und ähnliche Unterlagen galt eine 6-jährigeAufbewahrungsfrist.Zum 1.1.2025 wurde dann durch das 4. Bürokratieentlastungsgesetz zusätzlich eine8-jährige Aufbewahrungsfrist eingeführt, und zwar für Belege wie Rechnungen undQuittungen.Die Bundesregierung hat nun am 6.8.2025 beschlossen, die Verkürzung derAufbewahrungsfristen für Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute beiBuchungsbelegen dauerhaft wieder auf 10 Jahre auszuweiten. Hintergrund ist, dassBuchungsbelegen eine wichtige Funktion im Rahmen der Aufklärung vonSteuerhinterziehung und Beweisfunktion im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfungzukommt. Diese Belege können daher eine Kontrollfunktion auch bei Unternehmenerfüllen, selbst, wenn bei diesen die 8-jährige Aufbewahrungsfrist bereitsabgelaufen ist. Die beabsichtigte Gesetzesänderung ist im Gesetzentwurf zurModernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung enthalten.Dieses wurde jedoch nicht verabschiedet.Betroffene sollten sich steuerlich beraten lassen, ob an der bisherigenAufbewahrungspraxis etwas geändert werden soll.
September 2025
|
Steuerrecht
News Kategorien