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Altersvorsorgereform verabschiedet
Bundestag und Bundesrat haben Ende März 2026 das Altersvorsorgereformgesetzverabschiedet bzw. diesem zugestimmt. Ab 1.1.2027 soll die privateAltersvorsorgereform in Kraft treten. Diese löst die sog. Riester-Vorsorge ab.Bestehende Verträge können weiter bespart und Zulagen in Anspruch genommenwerden. Neuabschlüsse wird es nicht mehr geben, eine automatische Kündigung oderUmwandlung ebenfalls nicht. Ein freiwilliger Wechsel ist möglich.Das grundsätzliche System der steuerlichen Förderung über Zulagen sowie desSonderausgabenabzugs der Sparbeiträge bis zu bestimmten Beträgen wird erhaltenbleiben. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert in der Auszahlungsphase. Dies hatden Vorteil, dass in der Auszahlungsphase im Rentenalter die Einkünfte oftgeringer und dann auch mutmaßlich die Steuersätze niedriger sind.Die zusätzliche private Altersvorsorge soll über ein Altersvorsorgedepoterfolgen und richtet sich gezielt auch an Menschen mit keiner bzw. wenigKapitalmarkterfahrung. Es besteht die Möglichkeit, mit größerem Risiko inAktien, Fonds und ETFs zu investieren, um höhere Renditen erzielen zu können,die so auch weniger erfahrenen Bevölkerungsteilen zugänglich werden. Es gibtaber weiterhin die Möglichkeit, Garantieprodukte zu erwerben. Anbieten werdendie Produkte mit max. 1 % Verwaltungskostenaufschlag der private Banken- undFinanzmarkt und ggf. ein neu aufzulegender Staatsfonds.Altersvorsorgebeiträge sollen bis zu einem Einzahlungsbetrag in Höhe von 1.800 €jährlich förderfähig sein. Die Grundförderung beträgt dann bis zu einer Höhe von360 € jährlich 50 %, also bis zu 180 €. Für weitere jährliche Sparbeiträge proBeitragsjahr oberhalb von 360 € bis zu 1.800 €, beträgt die Grundförderung 25 %,also maximal 360 €. Insgesamt kann somit eine jährliche staatliche Förderung alsGrundzulage bis zu 540 € pro Beitragsjahr erfolgen. Maximal können 6.840 €jährlich eingezahlt werden.Eltern von Kindern, für die sie Kindergeld beziehen, können eine Kinderzulageauf einen Sparbeitrag bis zu 300 € jährlich in Höhe von 100 % erhalten, alsozusätzlich 300 € Zulage. Wer vor dem 25. Lebensjahr mit der Einzahlung beginnt,erhält eine zusätzliche staatliche Zulage von 200 €.Es wird flexiblere Möglichkeiten der Auszahlung geben, vom Rentenplan bis zueinem Auszahlungsplan, der bis mindestens zum 85. Lebensjahr kalkuliert seinmuss. Ein Wechsel zwischen den unterschiedlichen Auszahlungsmodellen sollmöglich sein. Die Auszahlung soll in der Regel zwischen dem 65. und 70.Lebensjahr beginnen.In den Kreis der unmittelbar Berechtigten werden nun auch Selbstständige undPflichtmitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen imAngestelltenverhältnis einbezogen. Minijobber, die sich von derRentenversicherung haben befreien lassen, sind ausgeschlossen, ebenso Hausmännerund Hausfrauen. Sie können aber als mittelbar Begünstigte Zulagen erhalten, wennsie mit einer unmittelbar begünstigten Person verheiratet sind oder sich ineiner eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden.
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