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Steuerliche Schwerpunkte im Koalitionsvertrag – das sind die Themen

Steuerliche Schwerpunkte im Koalitionsvertrag – das sind die Themen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 26.3.2025 die Verfassungsbeschwerdegegen die Erhebung des Solidaritätszuschlags zurückgewiesen. Demnach ist dieserauch über das Jahr 2020 hinaus derzeit nicht verfassungswidrig.Die neue Bundesregierung bestehend aus CDU/CSU und SPD hat am 9.4.2025 ihrenausgehandelten Koalitionsvertrag vorgestellt. Am 6.5.2025 hat dieBundesregierung mit der Wahl von Friedrich Merz (CDU) zum neuen Bundeskanzlerihre Arbeit aufgenommen. Zum neuen Finanzminister wurde Lars Klingbeil (SPD)ernannt.Steuerlich sind verschiedene Maßnahmen für Unternehmen, Privatpersonen und imBereich der Gemeinnützigkeit vorgesehen. Sämtliche Entlastungen stehen unter demsog. Finanzierungsvorbehalt, werden also nur dann umgesetzt, sofern diefinanziellen Mittel für die konkreten Maßnahmen vorhanden sind. Steuererhöhungensind nicht vorgesehen, wurden jedoch auch nicht ausgeschlossen. DerSolidaritätszuschlag, den das Bundesverfassungsgericht erst Ende März 2025 für(noch) verfassungsgemäß erklärt hatte, soll beibehalten und nicht abgeschafftwerden.Die Stromsteuer soll um mindestens 5 Cent/KWh gesenkt und die Netzentgeltereduziert werden.Für Unternehmen sind folgende steuerliche Maßnahmen geplant:Es soll eine auf die Jahre 2025 bis 2027 zeitlich befristete degressive AfA fürunternehmerische Ausrüstungsgegenstände in Höhe von 30 % eingeführt werden, abdem Jahr 2028 soll die Körperschaftsteuer in 5 Schritten um jeweils 1 %abgesenkt und die Thesaurierungsbesteuerung für Unternehmen verbessert werden.Es soll auch geprüft werden, ob die gewerblichen Einkünfte neu gegründeterUnternehmen ab 2027 unabhängig von ihrer Rechtsform der Körperschaftbesteuerungunterliegen können, sodass jedes Unternehmen von der Thesaurierung profitierenkann.Die hebeberechtigten Städte und Gemeinden sollen den Gewerbesteuerhebesatz vonbislang 200 % auf mindestens 280 % anheben müssen. Dies soll einerWettbewerbsverzerrung entgegenwirken. Scheinsitzverlegungen sollen verhindertwerden.Bei der Mindestbesteuerung soll auf EU-Ebene auf eine Vereinfachung sowieVerhinderung einer Benachteiligung deutscher Unternehmen hingewirkt werden. FürGroßkonzerne soll die Mindestbesteuerung bestehen bleiben. Die Einführung einerFinanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene soll unterstützt werden.Es ist geplant, eine Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge einzuführen sowie dieKfz-Steuerbefreiung bis 2035 zu verlängern. Für Unternehmen soll dieBruttopreisgrenze für Dienstwagen zur Anwendung der 0,25-%-Regelung auf 100.000€ erhöht werden. Die Agrardiesel-Rückvergütung für die Landwirtschaft sollvollständig wiederhergestellt werden. Die Erhöhung der Luftverkehrssteuer sollrückgängig gemacht werden.Für Speisen in der Gastronomie soll die Mehrwertsteuer dauerhaft auf 7 % gesenktund die Bonpflicht allgemein wieder abgeschafft werden. Sachspenden angemeinnützige Organisationen sollen weitgehend umsatzsteuerfrei bleiben. DasGemeinnützigkeitsrecht soll im Hinblick auf das Erfordernis der zeitnahenMittelverwendung vereinfacht werden, ebenso die Sphärenzurechnung bei Einnahmender Vereine. Es soll ein Einfuhrumsatzsteuer-Verrechnungsmodell eingeführtwerden.Für Privatpersonen sind darüber hinaus folgende Maßnahmen geplant:Privathaushalte mit kleinen und mittleren Einkommen sollen beim Umstieg aufE-Mobilität durch einen EU-Klimasozialfond unterstützt werden. DieEntfernungspauschale für beruflich bedingte Fahrten soll bereits ab dem erstenKilometer von 0,30 €/km auf 0,38 €/km erhöht werden. Bislang gilt erst ab dem21. Entfernungskilometer 0,38 €/km.Steuerlich begünstigte energetische Sanierungen an Immobilien sollen auch fürgeerbte Immobilien möglich sein, wenn sie nicht selbst bewohnt sind.Im Rahmen der Gemeinnützigkeit sollen die Ehrenamts- und dieÜbungsleiterpauschale angehoben und die Forschungsbedingungen verbessert werden.Ferner sollen steuerliche Anreize für längeres Arbeiten im Hinblick aufLebenserwerbstätigkeit geschaffen und die Ableistung von Überstunden überVollzeittätigkeit hinaus steuerfrei gestellt werden. Kinderfreibetrag undKindergeld, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sollen angepasst, sowie dieEinführung einer evtl. Arbeitstagepauschale im Rahmen der Werbungskostenzunächst diskutiert werden.Die Steuerbürokratie soll weiter abgebaut werden und die Digitalisierungvoranschreiten, um weitere Vereinfachungen vornehmen zu können.
Juni 2025
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Steuerrecht
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