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Plan der Bundesregierung: Erst Sonderabschreibungen für Unternehmen ab 1.7.2025– dann KSt-Senkung

Plan der Bundesregierung: Erst Sonderabschreibungen für Unternehmen ab 1.7.2025– dann KSt-Senkung
Die neue Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, über den nach derenWillen schnellstmöglich in Bundestag und Bundesrat entschieden werden soll.Gegenstand des beabsichtigten „Gesetz für ein steuerliches Investitionsprogrammzur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ sind u. a. dieInvestitionsförderung für Unternehmen bereits ab dem 1.7.2025 befristet bis zum31.12.2027. Sodann soll die Körperschaftsteuer (KSt) von 15 % auf 10 % sinken,und zwar ab dem 1.1.2028 jährlich um 1 % befristet bis zum 31.12.2032. DieGesamtsteuerbelastung für Unternehmen soll von derzeit etwa 30 % bis zum Jahr2032 auf knapp 25 % sinken. Thesaurierte Gewinne, also solche, die imUnternehmen verbleiben, sollen mit einem reduzierten Steuersatz gezieltReinvestitionen ermöglichen und Planungssicherheit für die Unternehmengewährleisten.Die Bundesregierung will kurzfristig Impulse für Investitionen setzen sowieWachstum und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen fördern. Dabei sollenUnternehmen bewegliche Wirtschaftsgüter, wie z. B. Maschinen, diese in denJahren 2025 bis 2027 direkt mit maximal 30 % jährlich abschreiben können. DieNeuregelung soll nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung bereits ab dem1.7.2025 gelten und für alle Anschaffungen vor dem 1.1.2028.Für neu angeschaffte, betrieblich genutzte reine Elektrofahrzeuge sollen 75 %der Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden können sowie inden 5 Folgejahren jeweils 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und 2 %. Für Hybridfahrzeuge giltdiese Förderung nicht. Sie gilt für Anschaffungen zwischen dem 1.7.2025 und vordem 1.1.2028.Weiterhin soll die steuerliche Forschungs- und Entwicklungszulage ausgeweitetwerden. Von 2026 bis 2030 soll die Obergrenze der Bemessungsgrundlage bei dersteuerlichen Forschungszulage von 10 Mio. € auf 12 Mio. € angehoben werden.Betriebs- und Gemeinkosten werden hierbei künftig mit einem pauschalen Abschlagvon 20 % berücksichtigt.Bis 2029 sind bis zu 46 Milliarden € weniger Steuereinnahmen aus diesenMaßnahmen für den Staatshaushalt zu erwarten.Wie kurzfristig die Bundesregierung den Gesetzentwurf sowohl im Bundestag alsauch im Bundesrat verabschieden lassen kann, bleibt abzuwarten. Der Zeitpunktwar zum Redaktionsschluss noch unklar. Zumindest die Zustimmung des Bundesrateswird voraussichtlich erst nach der Sommerpause eingeholt werden können.Unternehmen, die alsbald die Anschaffung von betrieblich genutzten Fahrzeugenplanen, sollten die Verabschiedung des Gesetzes abwarten, wenn eine zügige undhohe Abschreibung seitens des Unternehmens gewünscht ist.
Juli 2025
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Steuerrecht
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