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NRW kauft Datenträger zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung an
Die Finanzbehörden gehen zunehmend häufiger gegen Steuerhinterziehung vor bzw.ermitteln beim Verdacht auf Steuerhinterziehung. Neben der Bekämpfung vonSchwarzarbeit und Kontrollen durch den Zoll wurden in jüngerer Vergangenheitschwerpunktmäßig größer angelegte Ermittlungen gegen Kryptohändler und -anleger,Vermieter von Unterkünften, die über airbnb inserieren, und Influencer dersozialen Medien wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung eingeleitet.Steuergerechtigkeit ist in aller Munde, die öffentlichen Kassen benötigen Geldund die staatlichen Organe holen auch bei der Ermittlung durch Nutzung digitalerTechnik auf.Der jüngste „Fang“: Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität inNordrhein-Westfalen hat im Dezember 2025 bekannt gegeben, dass es von einemHinweisgeber einen Datenträger mit belastendem Material im Umfang von 1Terrabyte gekauft hat, der sehr werthaltige Informationen zur Aufdeckung vonSteuerhinterziehung in großem Stil enthalten soll.Insbesondere sollen sich hierauf Kundeninformationen von Dienstleistern mitGeschäftssitzen in den Vereinigten Arabischen Emiraten, den Cayman Islands, HongKong, Mauritius, Panama, Singapur und Zypern befinden. DieseDienstleistungsfirmen bieten Unterstützung bei der Gründung vonAuslandsgesellschaften in Niedrigsteuergebieten mit dem Ziel, steuerpflichtigeFinanzmittel vor dem deutschen Fiskus zu verstecken bzw. die tatsächlichenBeteiligungsstrukturen durch Strohgeschäftsführer und -gesellschafter zuverschleiern.Das Landesamt hat die Daten geprüft und darunter Menschen mit Wohnsitz inDeutschland und anderen Staaten ermittelt. Diese Daten werden derzeitaufbereitet und auch anderen Behörden im Ausland zur Verfügung gestellt. DasBundesministerium der Finanzen, die Bundesregierung sowie die übrigenBundesländer im Inland wurden am 11.12.2025 über den Datenankauf informiert. ZurHöhe der in die Übersee-Gesellschaften geflossenen Gelder konnten noch keineAngaben gemacht werden.Anleger sollten prüfen, ob sie wissentlich oder unwissentlich wie beschriebenVermögen angelegt haben und entsprechende Belege ordnen. Es sollteschnellstmöglich Kontakt zum Steuerberater aufgenommen werden, insbesondere auchdann, wenn über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch dieFinanzbehörden noch nichts bekannt ist.Steuerberater können entsprechende Nacherklärungen anfertigen und je nachVerfahrensstand über den richtigen Zeitpunkt einer noch möglichen bzw. nichtmehr möglichen strafbefreienden Selbstanzeige beraten.
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