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BFH: Neue Entscheidungen zur Grunderwerbsteuer

BFH: Neue Entscheidungen zur Grunderwerbsteuer
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 22.10.2025 zwei Entscheidungen zurGrunderwerbsteuer getroffen. In einem Fall entschied der BFH, dassBemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nicht nur der Kaufpreis einerImmobilie ist, sondern bei Übernahme eines persönliches Wohnrechts derkapitalisierte Jahreswert die Bemessungsgrundlage erhöht. Im vorliegenden Fallwar das Wohnrecht zwar noch nicht entstanden, weil es noch nicht im Grundbucheingetragen war, allerdings hatte die Käuferin der Übernahme bereits zugestimmtund somit eine Verpflichtung übernommen, die einen Geldwert hat.In einem weiteren Fall hat der BFH mit der gleichen Begründung entschieden, dassauch ein noch nicht eingetragenes Nießbrauchsrecht die Bemessungsgrundlageerhöht, wenn bereits die Verpflichtung übernommen wurde. Auch dieser Wert ist zukapitalisieren. Im entschiedenen Fall wurde ein Erbbaurecht gegen Entgeltübertragen und um die Verpflichtung zur Einräumung eines Nießbrauchsrechtserhöht.
April 2026
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Steuerrecht
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